Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
25 Jahre Arktisrat (20.5.): Anrainerstaaten müssen indigene Grundrechte respektieren
25 Jahre Arktisrat (20.5.):
- Arktis-Anrainerstaaten müssen indigene Grundrechte respektieren
- Klimawandel macht Arktis zugänglich für Schiffsverkehr und Rohstoff-Ausbeutung
- Was auf indigenen Gebieten passiert, erfordert die freie, informierte und vorherige Zustimmung der dort Lebenden
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert von der neuen Präsidentschaft des Arktisrates, indigene Land- und Selbstbestimmungsrechte zu respektieren und wirksam abzusichern. Am morgigen Donnerstag, den 20. Mai, übernimmt Russland turnusmäßig die Führung des seit 25 Jahren bestehenden Gremiums. „Indigene Interessen finden im Arktisrat derzeit kein ausreichendes Gehör, denn die beteiligten indigenen Organisationen vertreten nur einen Teil der indigenen Völker, die dort leben. Zudem haben sie kein Stimmrecht“, erklärt Yvonne Bangert, GfbV-Referentin für indigene Völker. „Deshalb braucht es ein international bindendes Regelwerk, das indigene Rechte, Umwelt- und Klimaschutz in der Arktis garantiert. Wenn der Arktisrat hier nicht selbst aktiv wird, sollten notfalls EU und UN entsprechend einwirken.“ Nur mit einem festen Regelwerk ließen sich die Rohstoffindustrie einhegen und die Menschenrechte schützen. Das diesjährige Treffen wird sich im Schwerpunkt dem Verhältnis zwischen Russland und den USA in der Arktis widmen. Beiden ist angesichts des zunehmenden Engagements Chinas in der Region an einer guten Kooperation gelegen.
Nikolai Korchunov, Arktis-Botschafter der Russischen Föderation, hat für die kommende Präsidentschaft die Schwerpunkte Umgang mit dem Klimawandel, Biodiversität, Rohstoffförderung und die Schiffspassage im Nordmeer genannt. „All diese Themen tangieren indigene Rechte. Die russische Regierung muss zeigen, dass es ihr damit ernst ist, sie wirklich zu respektieren“, so Bangert. Es wäre wichtig, dass Russland der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker beitrete und die UN-Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation ratifiziere. „Alles, was auf indigenen Gebieten passiert, erfordert die freie, informierte und vorherige Zustimmung der dort Lebenden“, erinnert Bangert. „Die Menschen, die seit jeher in und mit diesem empfindlichen Ökosystem leben, haben ein großes Interesse daran, es zu erhalten. Indigene erweisen sich immer wieder als höchst effektive Umwelt- und Klimaschützer.“
Mit dem fortschreitenden Klimawandel wird die Arktis immer zugänglicher für den Schiffsverkehr, auch die Ausbeutung der reichlich vorhandenen Rohstoffe wird nun leichter möglich. Indigene Interessen können dabei schnell ins Hintertreffen geraten. In der Russischen Föderation sind 40 Völker offiziell als indigene Minderheiten des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens anerkannt. Sie konnten ihre traditionelle Lebensweise teilweise beibehalten und siedeln in ihren Territorien im Norden und in den asiatischen Teilen des Landes.
Der Arktische Rat wurde 1996 von Kanada, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den USA gegründet. Erklärtes Ziel sind Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre. Sechs indigene Organisationen vertreten als ständige Teilnehmer ohne Stimmrecht die indigenen Interessen im Arktischen Rat. Sie haben beratende Funktion und können sich mit Eingaben an den Diskussionen und der Entscheidungsfindung des Rates beteiligen.
Sie erreichen Yvonne Bangert unter y.bangert@gfbv.de oder 0551/49906-14.
Gesellschaft für bedrohte Völker Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: info@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat