Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Präsidentschaftswahlen in Chile (21.11.): Frieden für die Mapuche in den Notstandsgebieten?
Präsidentschaftswahlen in Chile (21.11.):
- Für die Mapuche stehen die Wahlen im Zeichen der Gewalt
- Tote und Verletzte nach Ausrufung des Notstands in Mapuche-Gebieten
- Hoffnung auf fairen Dialog mit der neuen Regierung
Für die Mapuche stehen die Präsidentschaftswahlen in Chile im Zeichen der Gewalt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) beobachtet die Lage der mit gut zehn Prozent der Gesamtbevölkerung größten ethnischen Minderheit des Landes mit großer Sorge: „Wie befürchtet gab es nach der Ausrufung des Notstands am 12. Oktober 2021 in den Mapuche-Gebieten La Araucanía und Biobio immer wieder Tote und Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Mapuche und Sicherheitskräften“, berichtet Yvonne Bangert, GfbV-Referentin für indigene Völker. Im Oktober wurde bei Demonstrationen für Landrechte und Autonomie der Mapuche in Santiago ein Teilnehmer getötet, 17 wurden verletzt. Am 3. November wurden in der Provinz Arauco zwei weitere Mapuche getötet und drei verhaftet. Arauco liegt im Mapuche-Territorium und gehört zu den Provinzen, über die Noch-Präsident Piñera den Notstand ausgerufen hat. „Aus menschenrechtlicher Sicht und und für politisch aktive Mapuche war klar, dass die in der Ausrufung des Notstandes und die Entsendung der militarisierten Polizei Zündstoff für den Konflikt und kein Mittel zu seiner Beilegung bedeuten würden“, erklärt Bangert. „Hier wird eine große Chance auf Verständigung und Gleichberechtigung in der chilenischen Gesellschaft verspielt. Der Verfassungsgebende Prozess unter Vorsitz der Mapuche Elisa Loncon hatte noch große Hoffnungen geweckt.“ Die Hoffnung, dass sich durch eine neue Regierung die Voraussetzungen für einen wirklich fairen Dialog mit den Mapuche verbessern werden, ist gering, solange die Spirale der Gewalt sich weiterdreht. Das berechtigte Streben der Indigenen nach mehr Autonomie und Rückgabe ihrer Territorien sei jedoch nur im Dialog umzusetzen.
Mapuche-Sprecher berichten über anhaltende Klagen inhaftierter Mapuche, die ihre Rechte im Strafvollzug nicht gewahrt sehen. Viele von ihnen sind politische Gefangene und wurden in Landrechtskonflikten nach dem noch aus der Militärdiktatur stammenden Anti-Terror- Gesetz abgeurteilt. Das Gesetz bietet die Grundlage für Willkürurteile. Immer wieder setzen sich Gefangene mit Hungerstreiks gegen die Haftbedingungen zur Wehr. Zurzeit gibt es einen Hungerstreik im Gefängnis von Angol, wie die Sprecherin des spirituellen Führers (Machi) Celestino Córdova berichtet. Auch er sitzt nach einem Unrechtsurteil vom Februar 2014 in Haft.
Die Hungerstreikenden fordern die Einrichtung eines Mapuche-Moduls in diesem Gefängnis, die schon während eines mehr als 100 Tage andauernden Hungerstreiks des Machi 2018 zugesagt wurde, aber bislang nicht umgesetzt ist. Der Machi selbst ist in einem sogenannten Zentrum für Bildung und Arbeit (CET) inhaftiert. Er klagt immer wieder über diskriminierende Behandlung und darüber, dass er sein Recht auf freie Religionsausübung nicht wahrnehmen kann.
Die Wahlen finden am Sonntag, 21. November statt. Dann werden der Präsident sowie 27 der 50 Senatsmitglieder und alle 155 Angehörigen der Abgeordnetenkammer neu bestimmt.
Sie erreichen Yvonne Bangert unter y.bangert@gfbv.de oder 0551/49906-14.
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