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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Sechs Monate russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine: Deutschland muss sich für Strafgerichtshof für russische Verbrechen gegen die Ukraine einsetzen

Sechs Monate russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine:

  • Deutschland muss sich für Tribunal für russische Verbrechen gegen die Ukraine einsetzen
  • Strafverfolgung der für den Krieg Verantwortlichen wäre ein wichtiges Signal an Aggressoren
  • Der Internationale Strafgerichtshof ist für das Verbrecher der Aggression nicht zuständig

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Bundeskanzler Olaf Scholz aufgefordert, sich für die Schaffung eines internationalen Gerichtes einzusetzen, das die russischen Verantwortlichen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zur Rechenschaft zieht: „Wladimir Putin und seine Geheimdienste haben sich geirrt, als sie am 24. Februar 2022 davon ausgingen, dass die Menschen in der Ukraine ihre Unabhängigkeit und ihre Demokratie mehr oder weniger kampflos aufgeben. Am heutigen Nationalfeiertag der Ukraine ist die Entschlossenheit, die russische Invasion zurückzuschlagen, größer als je zuvor. Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofes für die russischen Verbrechen gegen die Ukraine würde zeigen, dass Putin auch die Willenskraft der Staatengemeinschaft unterschätzt hat. Die Strafverfolgung der für den Krieg Verantwortlichen ist darum ein wichtiges Signal“, sagte GfbV-Direktor Roman Kühn am heutigen Mittwoch in Göttingen. „Grundlage aller Verbrechen, die die russische Armee in den letzten sechs Monaten auf dem Territorium ihres Nachbarstaates begangen hat, ist der Angriffskrieg Putins. Die Erschießungen von Zivilisten, Bombardierungen von Krankenhäusern und Opern, die Deportation von Ukrainerinnen und Ukrainern nach Russland und die kommenden Pseudo-Referenden über die Zugehörigkeit okkupierter Gebiete zu Russland sind Konsequenz der Entscheidung des Kremls, ein benachbartes Land anzugreifen.“

Ukrainische Ermittler verfolgen derzeit ungefähr 25.000 Fälle von Kriegsverbrechen russischer Soldaten in der Ukraine. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Ermittlerinnen und Ermittler in die Ukraine geschickt, die Fällen von Kriegsverbrechen nachgehen. Er hat aber im Falle der Ukraine und Russlands keine Zuständigkeit für das von Putin begangene Verbrechen der Aggression, dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. „Ein neuer ad-hoc-Strafgerichtshof, der eigens für den russischen Krieg eingesetzt wird, würde den Fokus auf die Entscheidung Putins lenken, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu beginnen“, so Kühn. „Die Verteidigung der ukrainischen Unabhängigkeit und territorialen Integrität verlangt nach einem Gericht, dass Verantwortliche auf höchster Ebene belangen kann. Deswegen sollte sich Bundeskanzler Scholz gemeinsam mit Deutschlands Verbündeten für ein solches Gericht einsetzen.“

Sie erreichen Roman Kühn unter r.kühn@gfbv.de oder 030 42 804 891.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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