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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Deutschland antwortet auf Sonderberichterstatter: Fundamentalkritik zum Namibia-Abkommen ignoriert

Deutschland antwortet auf Sonderberichterstatter:

  • Bundesregierung nimmt Kritik an „Gemeinsamer Erklärung“ nicht gebührend ernst
  • Verhandlungen über Abkommen mit Namibia müssen neu aufgerollt werden
  • Organisationen der Herero und Nama betrachten Antworten als unzureichend

Die deutsche und die namibische Regierung haben auf die Kritik von sieben UN-Sonderberichterstattern geantwortet. Am 23. Februar hatten diese ein Schreiben an die deutsche Bundesregierung und die Regierung Namibias übermittelt. Darin beklagten sie schwere Mängel an der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen den beiden Staaten. „In ihrer Antwort macht die deutsche Bundesregierung nun deutlich, wie wenig sie das Völkerrecht interessiert. Sie möchte das lästige Thema ‚Genozid an den Herero und Nama‘ offenbar vom Tisch wischen, ohne die fundamentale Kritik der Vereinten Nationen gebührend ernst zu nehmen“, kritisierte Roman Kühn, Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker am heutigen Freitag in Berlin. „Mit dieser Haltung wird sie nicht durchkommen. Ein Abkommen, das ohne Einbindung der Nachfahren der Opfer verhandelt wurde, ist nicht zu retten. Der gesamte Prozess muss nun anhand der von den Sonderberichterstattern genannten rechtlichen Kriterien völlig neu aufgerollt werden, so wie es die Betroffenen und die GfbV schon seit Jahren fordern.“

Sima Luipert, Sekretärin für internationale Angelegenheiten der Nama Traditional Leaders Association, fügt hinzu: „Aus der Antwort der deutschen Regierung geht eindeutig hervor, dass Deutschland die Verantwortung für die während seiner Kolonialherrschaft begangenen Verbrechen weiterhin leugnet. Es scheint sogar, dass Deutschland seine Zivilisationsmission fortführt, die während der Kolonialzeit begonnen wurde. Die Sonderberichterstatter erinnern Deutschland deutlich an seine rechtlichen Verpflichtungen und daran, dass Entwicklungshilfe keine Wiedergutmachung darstellt. Anstatt auf ihre sehr konkreten Bedenken und Fragen einzugehen, verfällt Deutschland in einen leugnenden Tanz der Selbstverherrlichung darüber, wie freundlich es Namibia seit der Unabhängigkeit begegnet ist. Als ob es hofft, die Sonderberichterstatter in die deutsche Rechtsdoktrin hinein zu hypnotisieren.“

Nandiuasora Mazeingo, Vorsitzender der Ovaherero Genocide Foundation, weist die Antworten der deutschen und namibischen Regierungen als „erbärmliche Dokumente voller Unklarheiten und offener Lügen“ zurück. Er verurteilte die Behauptung, die Betroffenen seien angemessen beteiligt gewesen. Die Einladungen dazu hätten nur Personen erhalten, die mit den Betroffenenorganisationen „verbunden“, nicht jedoch Teil dieser Organisationen seien. „Wir haben damals Nein zu diesem Vertrag gesagt und stehen heute dazu. Denn das war keine ernsthafte Beteiligung an einem Prozess, bei dem es im Wesentlichen um uns geht. Die beiden Regierungen behaupten schamlos, dass sie unsere jeweiligen Führungen an den Tisch eingeladen hätten und wir angeblich abgelehnt haben. Wir haben und werden uns nicht an einer Scheinübung beteiligen.“

Sie erreichen Roman Kühn unter r.kuehn@gfbv.de oder 01578/0644052.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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