Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Bundespräsident Steinmeier zu Besuch in Tansania: Kolonialverbrechen mit Nachfahren aufarbeiten, Wirtschaftsprojekte mit Betroffenen abstimmen
Bei der Reise von Bundespräsident Steinmeier (30. Oktober bis 1. November) nach Tansania stehen die Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen Deutschlands und die Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen im Mittelpunkt. „Die deutschen Vergehen während der Kolonialzeit bedürfen Aufklärung und Wiedergutmachung. Dabei sollte der Bundespräsident Lehren aus dem gescheiterten Versöhnungsprozess in Namibia ziehen. Hier wurden die Nachfahren des Völkermords an den Herero und Nama (1904-1908) nicht ausreichend einbezogen. Dieser schwere Fehler darf sich in Tansania nicht wiederholen“, kritisiert Christoph Hahn, Referent für Genozidprävention und Schutzverantwortung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Die Aufarbeitung der Verbrechen der Vergangenheit muss weit über die Regierungsebene hinausgehen und die Nachfahren sowie ihre Gremien direkt mit einbeziehen.
„Vor der Ausarbeitung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Projekten muss die betroffene Bevölkerung direkt einbezogen werden. Geschieht dies nicht, hat Deutschland eine Mitverantwortung, sollten in Folge der Projektumsetzung Menschenrechte verletzt werden.“, so Hahn.
„Das muss Deutschland ebenfalls im Norden Tansanias beherzigen“, fordert Hahn. Die Bundesregierung finanziert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Naturschutz-Projekte im Serengeti-Ökosystem. Seit Juni 2022 vertreibt die tansanische Regierung in den dortigen Gebieten Loliondo und Ngorongoro die ansässige Maasai-Bevölkerung unter dem Deckmantel des Naturschutzes. „Deutschland muss die Finanzierung der Projekte sofort einstellen und ihre zukünftige Beteiligung nach Konsultation der beheimateten Maasai-Gemeinden neu bewerten“, fordert Hahn.
Sie erreichen Christoph Hahn unter c.hahn@gfbv.de oder 0551/49906-27.
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