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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

UN-Konvention zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit: „Lücke im Völkerrecht muss geschlossen werden“

Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen ruft die deutsche Bundesregierung und alle UN-Mitgliedstaaten dazu auf, der Empfehlung der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen zu folgen und sich noch stärker für Verhandlungen über eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzusetzen.

„Die formellen Verhandlungen über die UN-Konvention sollten zügig vorangetrieben werden, damit diese Lücke im Völkerrecht endlich geschlossen wird. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sowohl im Frieden als auch in Konflikten und Kriegen begangen werden, müssen geahndet werden“, erklärt Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).

„Es ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung, dass Opfer, Überlebende, Menschenrechtsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft am Entwicklungsprozess beteiligt sind, damit ihre Stimmen in den endgültigen Bestimmungen der Konvention angemessen vertreten sind. Wir schließen uns den zivilgesellschaftlichen und Menschenrechtsorganisationen an, die diesen Prozess bereits unterstützen und ihre Regierungen sowie die UN-Mitgliedstaaten auffordern, keine Zeit mehr zu verlieren, die Konvention auszuhandeln und zu verabschieden“, fordern die Organisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Mütter von Srebrenica, Rat der bosniakischen Intellektuellen und Iskre nade – Verband der Kinder, deren Eltern Opfer der Aggression gegen Bosnien und Herzegowina geworden sind.

„Eine UN-Konvention würde es erleichtern, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden und zur Verhinderung dieser Verbrechen beitragen. Die Rechte von Opfern würden gestärkt“, sagt GfbV-Referentin Causevic. „Geschlechtsspezifische Verbrechen wie geschlechtsspezifische Apartheid, Zwangsheirat und Zwangsabtreibung finden weltweit nur wenig Beachtung. Die Konvention würde eine dringend benötigte Verbesserung der internationalen Standards zur Verfolgung dieser Verbrechen bewirken“, erklärt die Menschenrechtlerin weiter.

Im Jahr 2019 empfahl die Völkerrechtskommission der UN, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen oder eine internationale Konferenz einen entsprechenden Vertrag über Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausarbeiten sollte. Der nun von der Völkerrechtskommission vorgelegte Entwurf für eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll die Völkermordkonvention ergänzen. Im Gegensatz zu anderen völkerrechtlichen Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen gibt es derzeit kein eigenständiges Übereinkommen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bis zum 22. November berät der UN-Rechtsausschuss über den Entwurf.

„Wir hoffen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in diesem Herbst grünes Licht für die Einberufung einer internationalen Konferenz zur Verabschiedung der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geben wird“, sagt Causevic.

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Jasna Causevic, j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Mütter von Srebrenica, Fadila Efendić, 00387/61552327

Rat der bosniakischen Intellektuellen, Emir Zlatar, vkbi@vkbi.ba oder 00387/62838506

Iskre nade – Verband der Kinder, deren Eltern Opfer der Aggression gegen Bosnien und Herzegowina geworden sind, Nurdin Mustafić, 00387/62958969

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
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D-37010 Göttingen
Tel.:  +49 551 499 06-21
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