Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Tansania setzt systematische Vertreibung der Maasai fort: EU muss sich stärker für Einhaltung der Menschenrechte einsetzen
Ein Jahr nach der Verabschiedung einer EU-Resolution am 14. Dezember 2023 gegen die Vertreibung der Maasai aus dem Ngorongoro-Naturschutzgebiet und dem geplanten Schutzgebiet in Loliondo hat sich die Lage vor Ort weiter verschärft, berichtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
„Der Zugang zu essenzieller Infrastruktur wird weiterhin eingeschränkt. Die Maasai wurden im August vorübergehend von der Wählerregistrierung ausgeschlossen und Proteste werden gewaltsam niedergeschlagen“, erklärt Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Der Maasai-Anwalt und Weimarer Menschenrechtspreisträger Joseph Oleshangay musste aufgrund seiner Kritik an der tansanischen Regierung im März dieses Jahres aus dem Land fliehen. Der Europäische Auswärtige Dienst wie auch das Auswärtige Amt müssen diplomatischen Druck auf die tansanische Regierung ausüben, um Oleshangay zu schützen“, appelliert die Menschenrechtlerin.
„Bisher wurde die EU-Resolution nicht umgesetzt. Das liegt auch daran, dass außenpolitische Resolutionen wie diese in der Regel nicht rechtlich bindend sind. Die EU muss stärker auf die Umsetzung der Resolution, die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien und der Menschenrechte in Tansania drängen, denn sie hat auch den Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Tansania jahrelang finanziert“, fordert Mahler. In der Resolution wird Tansania dazu aufgefordert, die Vertreibungen der Maasai sofort zu beenden, die Rechte Indigener Völker zu schützen sowie Beobachtungsbesuche von EU- und UN-Institutionen zuzulassen.
Die im Namen des Naturschutzes vertriebenen Maasai werden angeblich freiwillig in einer neu errichteten Siedlung im 600 Kilometer entfernten Msomera angesiedelt. „In Wirklichkeit werden die Maasai systematisch aus ihren angestammten Gebieten verdrängt. Die medizinische Versorgung in dem abgelegenen Gebiet ist seit Langem eingestellt, was bereits einige Menschenleben gekostet hat. Schulen werden nicht mehr finanziell unterstützt und die Lebensmittelpreise sind wegen hoher Steuern auf Transporte stark gestiegen. Zudem wird der Viehbesitz der Maasai kontrolliert, ihre Bewegungsfreiheit durch eingezäunte Gebiete eingeschränkt und ganze Herden illegal beschlagnahmt“, so Mahler weiter. „Die Lage ist schlimm. Die tansanische Regierung plant jedoch, die Rechte der Maasai in den nächsten Jahren noch weiter einzuschränken“, warnt die Menschenrechtlerin.
Bis zum Jahr 2026 sollen die Naturschutzgebiete auf 50 Prozent der Landesfläche ausgeweitet werden. Dies würde zur Vertreibung von insgesamt über 300.000 Maasai und dem Verlust von mehr als 80 Prozent ihrer traditionellen Weideflächen führen. Offiziell wird dies mit dem angeblich übermäßigen Bevölkerungswachstum der Maasai als Bedrohung für die Ökosysteme begründet. „Es ist paradox, dass die Maasai als Bedrohung für die Natur gelten, während jährlich über eine Million Touristen in dieselben Gebiete geholt werden sollen. Der Massentourismus belastet die Umwelt weitaus mehr als die traditionelle Lebensweise der Maasai im Einklang mit der Natur“, betont Mahler.
Tansania ist seit Jahrzehnten ein zentraler Partner Deutschlands im Naturschutz. Obwohl deutsche Entwicklungsgelder wegen Menschenrechtsbedenken zeitweise eingefroren wurden, unterzeichnete die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang 2024 eine Aufstockung der Naturschutzgelder um neun Millionen Euro. Auch die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) steht in der Kritik, an den Vertreibungen der Maasai beteiligt zu sein. „Wir fordern sowohl die KfW als auch die ZGF weiterhin auf, die Finanzierung und Umsetzung von Projekten zu stoppen, bei denen Menschenrechtsverstöße nicht ausgeschlossen werden können“, fordert Laura Mahler.
Sie erreichen Laura Mahler unter l.mahler@gfbv.de oder 03051 / 695825-3.
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