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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Eröffnung der neuen VDH-Verbandsgeschäftsstelle in Berlin

Berlin (ots)

Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VdH) hat am
17. Mai 2001 in Anwesenheit von Jochen Sanio, Präsident des
Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, sowie zahlreichen geladenen
Gästen aus Politik und Wirtschaft sein neues Verbandsgebäude in
Berlin-Mitte eingeweiht. Die neuen Räumlichkeiten in der
Georgenstraße sind Teil der von Professor Oswald Mathias Ungers
entworfenen Dorotheenhöfe. Die in unmittelbarer Nachbarschaft zu
Parlament und Regierung gelegenen Geschäftsräume böten - so der
Vorsitzende des Verbandes Dr. Karsten von Köller in seiner
Begrüßungsansprache - eine ideale Ausgangslage für die erfolgreiche
Lobbyarbeit des VdH.
Im Rahmen einer akademischen Stunde sprach Sanio über den
besonderen aufsichtsrechtlichen Rahmen des Hypothekenbankengeschäfts.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle zum Hypothekenbankgesetz
betonte er, dass das Hauptziel des Gesetzes die Gewährleistung der
höchstmöglichen Sicherheit der Pfandbriefgläubiger sei und bleiben
müsse. Diese Ziel - so Sanio weiter - ließe sich vor allem durch drei
konstituierende Merkmale sichern; die Ausrichtung auf generell
risikoarme Geschäfte, stringente Regelungen über die Werthaltigkeit
der Deckungswerte sowie permanente, intensive Kontrollen.
Sanio hob hervor, dass seit Inkrafttreten des
Hypothekenbankgesetzes die grundlegenden gesetzlichen Regelungen über
den Beleihungswert unangetastet geblieben wären, was dafür spreche,
dass sich diese bewährt hätten. Solange das HBG als allgemeines
Organisationsgesetz das Spezialbankprinzip normiere, sei die
risikoreduzierte Geschäftskreisbeschränkung konstituierend, denn so
Sanio: "Wer die Privilegien des Hypothekenbankgesetzes in Anspruch
nehmen will" - sprich die Emission von Pfandbriefen - "muss auch
dessen Fesseln tragen".
Mit der um die Jahreswende vorgestellten Einigung über ein Modell
zur Messung und bankaufsichtlichen Regulierung von
Zinsänderungsrisiken im Hypothekenbankenbereich habe das Aufsichtsamt
einen entscheidenden Beitrag zur Regulierung von Zinsänderungsrisiken
geleistet. Das als "Ampelverfahren" titulierte Modell sei
beispielhaft, um das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Solidität der
Hypothekenbanken und deren Aufsicht zu festigen. Zu erwarten sei noch
in dieser Legislaturperiode eine Regelung zur Indeckungnahme von
Derivaten. Neben die Nominaldeckung solle eine barwertige Deckung
treten.
In seiner Replik sprach sich Karsten von Köller für neue Wege in
der Hypothekenbankenaufsicht aus. Anlässlich des rapiden
Strukturwandels benötigten die Hypothekenbanken einen flexiblen
Rahmen. Dem könne z.B. eine Generalklausel Rechnung tragen, in der
beispielhaft die wesentlichen Geschäftsfelder aufgeführt würden, auf
denen sich die Hypothekenbanken bewegen dürften. Dabei solle man sich
an den Kernkompetenzen der Hypothekenbanken orientieren. Diese seien
der Immobilien- und Staatskredit einschließlich der Nutzung des damit
verbundenen Know-Hows als separater Dienstleistung sowie
kapitalmarktbezogene Transaktionen.
Von Köller machte deutlich, dass es den Hypothekenbanken bei
dieser Forderung nicht um einen Vorstoß ins allgemeine Bankgeschäft
ginge. Die Sicherung der hohen Qualität des Pfandbriefes habe
absolute Priorität. Deshalb sollten auch die im Rahmen der
Kernkompetenzen zulässigen Geschäfte, die durch Pfandbriefe
refinanziert werden, dem Grundsatz der Risikoarmut entsprechen.
Darüber hinaus wolle man aber in den Kernbereichen Immobilien- und
Staatskredit eine weitgehende Abdeckung der Wertschöpfungskette.
Mit dem von ihm skizzierten Modell der "Immobilien- und
Pfandbriefbank" ließen sich die Ertragspotenziale der
Hypothekenbanken wesentlich erweitern. Insbesondere ließen sich
zusätzlich Erträge erzielen, die nicht an das Eigenkapital gebunden
seien. Auch trage die damit einhergehende Risikodiversifizierung
sowie die Förderung der notwendigen Professionalisierung und
Innovation in den genannten Geschäftsfeldern im Sinne der
Bankenaufsicht zur Solidität einer Hypothekenbank bei. Von Köller
wies schließlich auch darauf hin, dass das Modell die
Wettbewerbsposition der Hypothekenbanken gegenüber den Landesbanken
verbessere, die zwar auch Pfandbriefe ausgeben dürften, aber nicht
den gleichen Geschäftsbeschränkungen unterlägen. Mit Blick auf die
anstehende Umstrukturierung und möglicherweise Privatisierung der
Landesbanken würde es diesen zudem erleichtert, ihre
Hypothekengeschäft auf eine privatrechtlich organisierte Tochter
auszulagern.
Verband Deutscher Hypothekenbanken
Georgenstrasse 21
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 2 09 15 - 1 00
Fax:  (0 30) 2 09 15 - 1 01
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E-Mail:  arndt@hypverband.de
Dr. Helga Bender (Tel.: 0 30) 2 09 15 - 3 30
E-Mail:  bender@hypverband.de

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