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ARD führt im Vorgriff auf den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag transparente Genehmigungsverfahren für Telemedien durch
Kritik der Kommerziellen zurückgewiesen

Stuttgart (ots)

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat die
Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue 
Telemedienangebote bei MDR und NDR als unberechtigt und unbegründet 
zurückgewiesen.
Kaum habe man die Genehmigungsverfahren der Mediathek KI.KAplus 
und des Vorschulangebots kikaninchen.de sowie der NDR-Mediathek in 
Gang gesetzt , da sei dies der kommerziellen Konkurrenz unter 
Berufung auf den noch nicht in Kraft getretenen 12. RÄStV auch wieder
nicht recht, zeigte sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bei der 
Sitzung der Intendantinnen und Intendanten in Stuttgart  verwundert. 
"Man gewinnt langsam den Eindruck, wie auch immer man sich auf Seiten
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhält, Kritik von Seiten 
bestimmter Wettbewerber ist auf jeden Fall programmiert", so 
Boudgoust weiter.
Der Vorwurf des VPRT, die aktuellen Verfahren würden ohne geltende
Rechtsgrundlage durchgeführt, verdrehe auf groteske Weise die Haltung
der Rundfunkanstalten zum 12. RÄStV und zum Beihilfekompromiss, 
erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Diese Verfahren sind im 
Gegenteil der Nachweis für die Transparenz, mit der bereits vor 
Inkrafttreten des 12. RÄStV neue oder veränderte Telemedienangebote 
von den ARD Sendern auf den Weg gebracht werden. Damit löst die ARD 
ihr Versprechen anlässlich der Internationalen Funkausstellung 2007 
ein, die Regeln des 12. RÄStV bereits vor seinem Inkrafttreten auf 
neue oder veränderte Angebote anzuwenden. Diese - auch auf Wunsch der
Länder -eingegangene Selbstverpflichtung jetzt als "Umgehung" des 12.
RÄStV zu bezeichnen, verdreht die Tatsachen ins Gegenteil. Wir wenden
bereits die Grundsätze eines Staatsvertrages an, der von den 
Ministerpräsidenten unterzeichnet ist und sich nun im 
Ratifikationsverfahren der Landtage befindet".
Justiziar Hermann Eicher sagte weiter, man könne den Eindruck 
gewinnen, dass die kommerzielle Konkurrenz offensichtlich darauf 
ziele, über ein solches "Störfeuer" dem öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk einen strikten "Stopp" für neue Telemedienangebote zu 
verordnen. Dies wäre aber weder mit der verfassungsrechtlich 
garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks zu vereinbaren noch mit dem 12. RÄStV.
Auch eine andere Kritik der kommerziellen Konkurrenz führt nach 
Ansicht des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust völlig in die Irre. So 
enthalte der 12. RÄStV im Rahmen der Auftragsbeschreibung für die 
Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade kein 
Regel-/Ausnahmeverhältnis für bestimmte Angebotsformen und -fristen 
im Sinne einer vorgeschriebenen 7-Tages-Frist sendungsbezogener 
Inhalte: "Der originäre Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
im Bereich der Telemedien ist ein einheitlicher, nicht aufteilbarer 
Auftrag", betonte Boudgoust.
Ferner werde strikt beachtet, dass für nichtsendungsbezogene 
Angebote und zeitlich unbefristet vorgehaltene Archive das 
vorgeschriebene Drei-Stufen-Test-Verfahren durchzuführen sei. In 
diesem Verfahren sei auch eine journalistisch-redaktionelle 
Begründung für die jeweilige Verweildauer von Inhalten zu geben, die 
dann im Rahmen der Gremienentscheidung einer Überprüfung standhalten 
müsse. Mit dem nunmehr im 12. RÄStV dem öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk erteilten originären Auftrag im Bereich der Telemedien sei 
es jedenfalls nicht zu vereinbaren, "in der Regel" nur Sendungen und 
sendungsbezogene Angebote für 7 Tage bereit zu halten. Und genau das 
- so  Eicher - berücksichtige der 12. RÄStV auch ausdrücklich.
Abschließend stellte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust fest, 
dass der 12. RÄStV ganz offensichtlich nicht die Erwartung erfüllen 
könne, im Streit der jeweils unterschiedlichen Interessen eine 
Befriedungsfunktion zu übernehmen. Augenscheinlich wolle die 
kommerzielle Konkurrenz den Streit nun mit anderen Mitteln 
bedingungslos fortsetzen. Die ARD werde sich dieser Diskussion mit 
sachlichen Argumenten stellen, sich andererseits aber auch massiv 
jedem Versuch der kommerziellen Konkurrenz widersetzen, nun in den 
12. RÄStV Wunschvorstellungen "hineinzulesen", die sich im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens nicht hätten realisieren lassen.
"Der Zeitdruck und die Belastung zur Erarbeitung der Konzepte des 
Telemedienbestands sind ernorm, aber wir setzen derzeit alle 
verfügbaren Kapazitäten in unseren Häusern ein," erläuterte der 
ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.  "Wir bemühen uns auch deswegen nach
besten Kräften, weil wir bei aller bürokratischen Herausforderung, 
die das Verfahren mit sich bringt, die Chance sehen, den 
publizistischen Beitrag unserer Angebote öffentlich darzulegen."

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Südwestrundfunk
70150 Stuttgart
0711-9291022
pressestelle@ard.de

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