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ARD-Hauptversammlung beschließt Programmrichtlinien

Hamburg (ots)

Die ARD-Hauptversammlung hat in ihrer Sitzung in
Saarbrücken Richtlinien für die vorgesehenen programmlichen
Selbstverpflichtungen des Senderverbundes verabschiedet. Damit hat
die ARD eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung des Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrags geschaffen. Diese gesetzliche
Grundlage tritt am 1. April 2004 in Kraft und enthält eine
Aufgabenumschreibung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die in
den Programmrichtlinien näher zu bestimmen ist. Auf deren Basis wird
die ARD alle zwei Jahre so genannte programmliche
Selbstverpflichtungserklärungen abgeben, und zwar erstmals zum 1.
Oktober 2004. Die Selbstverpflichtungserklärungen werden Berichte
über Qualität und Umfang der Programmangebote enthalten und einen
Ausblick auf anstehende programmliche Leistungen geben.
In den verabschiedeten Richtlinien sind grundlegende Aussagen zum
Auftrag des ARD-Gemeinschaftsprogramms Das Erste und zu weiteren
Gemeinschaftsangeboten niedergelegt. Neben allgemeinen Anforderungen,
die für die Gestaltung aller Sendungen und Angebote gelten, legt das
Papier besonderes Gewicht auf den Bereich Information. Hier finden
sich u.a. das Vielfaltsgebot, Grundsätze zur Trennung von
Berichterstattung und Kommentaren und Regeln zur unverfälschten
Wiedergabe von Interviews und Statements. Ferner beschreiben die
Richtlinien das Verfahren, nach dem die
Selbstverpflichtungserklärungen aufgestellt werden. Prof. Jobst Plog,
ARD-Vorsitzender: „Die ARD-Hauptversammlung hat die
Programmrichtlinien termingerecht verabschiedet. Nun können die
darauf aufbauenden Selbstverpflichtungserklärungen beraten werden,
sodass sie rechtzeitig zum 1. Oktober 2004 vorliegen.“
ots-Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=29876

Kontakt:

ARD Radio & TV
Ralf Pleßmann
Telefon: 040 / 4156 - 2333
Fax: 040 / 4156 - 2199
Email: r.plessmann@ndr.de

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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