ARD-Vorsitzender Prof. Jobst Plog: Unabhängiges Verfahren zur Rundfunkgebühr erhalten
Hamburg (ots)
Der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog hat ein Gespräch am 20. September mit den Ministerpräsidenten der Länder Bayern, Nordrhein- Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und des Saarlandes sowie mit ZDF-Intendant Markus Schächter kritisch bewertet. Das Treffen sei immerhin in konstruktiver Atmosphäre verlaufen.
Prof. Jobst Plog: Die Länder gehen ersichtlich nicht von einer gemeinsamen Einschätzung des Verfahrens zur Anpassung der Rundfunkgebühr und der zu erreichenden Zielvorstellung aus. Sie müssen gleichwohl zu einem Kompromiss kommen, der von den unterschiedlichen Ausgangspunkten überlagert wird. Im Ergebnis läuft die Argumentation auf eine Reduzierung des Vorschlags der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit hinaus. Ein Abschlag von 30 Cent soll durch Anstrengungen der Anstalten einerseits und eine Modifizierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits erreicht werden. Die Verzögerung der Gebührenanpassung zum 1. April soll mit 7 Cent kompensiert werden.
Plog betonte, dass bei diesem Vorgehen nur die Länder die handelnden Akteure seien. Die ARD wird eine Entscheidung der Länder erst nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf einen Staatsvertrag und nach seiner Ratifizierung durch die Länderparlamente prüfen. Dabei wird die ARD mit Blick auf Inhalt und Begründung der Entscheidung insbesondere Wert darauf legen, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Weg zur Festsetzung der Rundfunkgebühr nicht beschädigt wird. Das unabhängige Verfahren zur Gebührenanpassung zu sichern, ist für die Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung.
Plog verwies zudem darauf, dass die politikfreie Gebührenfestsetzung in Deutschland eine wichtige Voraussetzung für die bisherigen Entscheidungen der EU-Kommission war, die deutsche Rundfunkgebühr nicht als Beihilfe zu bewerten. Nach der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) müsste die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2004 um 1,09 angepasst werden.
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