Stellungnahme der Deutschen Post zum Vorwurf des Bundesverbands des
Deutschen Groß- und Außenhandels
Briefpreise in Deutschland sind
genehmigt und mit der Rechtslage in Einklang
Bonn (ots)
In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat die Deutsche Post den Vorwurf des "Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)" erneut zurückgewiesen, wonach das Briefporto von der zuständigen Behörde nicht wirksam genehmigt worden sei. Das Gericht hat die Rechtsauffassungen beider Seiten erörtert und beiden Parteien Gelegenheit zum weiteren Vortrag gegeben. Ein Verkündungstermin steht noch nicht fest.
Die Fakten:
Das Briefporto in Deutschland ist von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bis Ende 2002 genehmigt. Das derzeitige Briefporto basiert auf Preisen, die im Jahr 1997 der damalige Postminister genehmigt hatte. Im Jahr 2000 verlängerte die Regulierungsbehörde (mit Schreiben vom 30.06.2000) die Preisgenehmigung bis zum Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post Ende 2002. Vorausgegangen war eine Weisung des Bundeswirtschaftsministers, die im Bundesanzeiger vom 7. April 2000 veröffentlicht wurde.
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