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Börsen-Zeitung: Hängepartie, Kommentar von Sabine Wadewitz zur Billigung des Schaeffler-Übernahmeangebots für Continental durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Frankfurt (ots)

Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Übernahmeangebot der 
Schaeffler-Gruppe für Continental gebilligt. Diese Freigabe basiert 
allein auf einer formalen Prüfung, ob die Angebotsunterlagen in 
Ordnung sind und für die Finanzierung der Offerte gesorgt ist. Die 
Behörde hat damit noch nicht das letzte Wort darüber gesprochen, ob 
der Bieter Melde- oder Zurechnungspflichten verletzt hat.
Contis zentrales Abwehrschwert bleibt die Forderung, dass die 
BaFin die Übertragung der Aktien aus Swap-Geschäften an Schaeffler zu
unterbinden habe oder einen höheren Angebotspreis festlegen solle. 
Für dieses Anliegen hat sich der Konzern nun Schützenhilfe mit einem 
Rechtsgutachten geholt.
Kern der Argumentation bleibt, dass die Aktien aus den 
Swap-Geschäften, mit denen sich Schaeffler Zugriff auf insgesamt 36% 
des Conti-Kapitals gesichert hat, dem fränkischen Familienunternehmen
bereits frühzeitig hätten zugerechnet werden müssen. Schaeffler hätte
dann ggf. ein Pflichtangebot vorzulegen gehabt bzw. einen Preis über 
den jetzt im Raum stehenden 70,12 Euro bieten müssen. In den Monaten 
von März bis Mai, als die Swap-Positionen auf Conti-Aktien für 
Schaeffler aufgebaut wurden, schwankte der Kurs der Hannoveraner 
immerhin noch zwischen 60 und 84 Euro.
Für die Anleger beginnt nun eine unheilvolle Hängepartie. Es ist 
unklar, wie lange die BaFin sich mit der Prüfung Zeit lassen wird und
ob überhaupt bis zum Ende der Angebotsfrist eine Entscheidung 
getroffen wird. Schaeffler dürfte bestrebt sein, so rasch wie möglich
Nägel mit Köpfen zu machen und die strittigen Aktien zu übernehmen. 
Dann könnte die ungesunde Konstellation entstehen, dass es einen 
neuen Conti-Großaktionär gibt, dessen Rechte ungeklärt sind - 
womöglich sogar noch in der nächsten Hauptversammlung. Das kann nicht
im Interesse des Kapitalmarktes sein.
Rechtssicherheit benötigen die außenstehenden Anleger nicht für 
eine Entscheidung über die Offerte - diese ist wegen des gebotenen 
Preises sowieso unattraktiv. Doch es muss Gewissheit herrschen, wer 
Herr im Hause Conti ist. Um dies klarzumachen, sollten sich die 
Kontrahenten rasch einig werden - zumal kein weißer Ritter in Sicht 
ist. Die rechtspolitischen Fragen mögen allenfalls Wissenschaft und 
Gesetzgeber dauerhaft beschäftigen.
(Börsen-Zeitung, 31.7.2008)

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