Börsen-Zeitung: Bitterer Kelch bleibt erspart, Kommentar zum EuGH-Urteil, das geschlechtsneutrale Versicherungstarife vorschreibt, von Thomas List
Frankfurt (ots)
Die Assekuranz ist sich einig - von den Verbänden über die einzelnen Gesellschaften bis hin zu den Vermittlern. Das gestern ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das ab Ende 2012 europaweit ohne Ausnahme geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife vorschreibt, ist "enttäuschend" (der europäische Versicherungsverband CEA und der britische Verband ABI), "falsch" (HUK-Coburg), zumindest aber "bedauerlich" (der deutsche Vermittlerverband BVK<).
Im Zentrum der Kritik steht das Argument, nur Gleiches dürfe gleich behandelt (sprich kalkuliert) werden, Ungleiches aber ungleich. Unbestritten ist aber, dass das Geschlecht das Risiko beeinflusst. Junge Männer bauen mehr Unfälle als gleich alte Frauen, deshalb zahlen Männer bei sonst gleichem Risiko höhere Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Auf der anderen Seite leben Frauen länger, deshalb erhalten sie bei gleich hohen Einzahlungen (Prämien) niedrigere monatliche Auszahlungen in der privaten Rentenversicherung.
Auch wenn es noch andere Argumente gegen die geschlechtsspezifische Differenzierung gibt (Frauen leben länger, weil sie sich gesünder ernähren, weniger Stress im Beruf haben bzw. Stress besser verarbeiten können), entscheidend war der schon in der Richtlinie 2004/113 verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz. Er wurde nachträglich in den Regierungsverhandlungen über die Richtlinie durch eine Ausnahmeregelung eingeschränkt bzw. durch die Unbefristetheit dieser Ausnahme faktisch gekippt. Das wollte der EuGH nicht hinnehmen, weil er damit die in den "Erwägungsgründen" festgeschriebene Intention der Richtlinie, jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts zu verbieten, konterkariert sah.
Insbesondere nach dem Votum der Generalanwältin war das Urteil des EuGH keine Überraschung mehr. Die Branche wird damit gut zurechtkommen. Die Frist bis Ende 2012 ist für die sicherlich aufwendigen Neukalkulationen vieler Tarife lang genug. Zwar gibt es Tendenzen, für welche Gruppe es in welcher Sparte teurer bzw. billiger werden dürfte. Dass es dann zu großen Ausweichaktionen kommen wird, ist keineswegs ausgemacht. Denn Alternativen sind nicht (Kfz-Haftpflicht) oder nur schwer (Krankenversicherung) darstellbar. Und schließlich: Der bittere Kelch einer Rückwirkung des Urteils ist an der Branche vorbeigegangen.
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