Börsen-Zeitung: Null und nichtig, Kommentar zur Hypo Alpe Adria von Björn Godenrath
Frankfurt (ots)
Wie schön, dass in Zeiten grassierender Selbstjustiz wenigstens ein Verfassungsgericht für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung sorgt. Nicht mal ein Jahr hatte das vom damaligen österreichischen Finanzminister Michael Spindelegger aufgesetzte Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei Nachranggläubigern der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bestand, bevor es gestern die obersten Richter für null und nichtig erklärten. Die hehre Absicht, Lasten der Bankenabwicklung nicht allein dem Steuerzahler aufzuhalsen, sondern auch die Gläubiger in die Pflicht zu nehmen, darf nicht mit Wild-West-Methoden erzwungen werden, so die klare Botschaft.
Denn das Sondergesetz separierte willkürlich nach Stichtag eine Gruppe von Nachranggläubigern als Opfer und legte zudem einen "unsachlichen und unverhältnismäßigen" Haftungsschnitt fest, so das Gericht. Solche Haftungen eines Bundeslandes im Nachhinein durch eine gesetzliche Anordnung völlig zu entwerten wurde sogar grundsätzlich untersagt. Und da das im Mai 2016 endende Moratorium über das Gros der Heta-Schulden als Hypo-Alpe-Nachfolgerin im Streitfall letztlich auch beim Wiener Verfassungsgerichtshof landen wird, befinden sich die auf 10 Mrd. Euro Haftungen Kärntens pochenden Gläubiger nun in einer verbesserten Verhandlungsposition gegenüber den die Heta kontrollierenden Behörden. Die wollten eigentlich unilateral die Höhe des Schuldenschnitts entscheiden, müssen angesichts der höchstrichterlichen Ohrfeige nun aber auf Schmusekurs gehen, um möglichst unfallfrei eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dass die Gläubiger ihr Scherflein beitragen müssen, daran lässt sich nicht rütteln, sofern das neue österreichische Bankenabwicklungsgesetz die EU-Richtlinie fehlerfrei umsetzt.
Für den deutschen Finanzsektor stehen gut 7 Mrd. Euro auf dem Spiel - und wer zu den späten Anleihezeichnern gehörte und blind auf die Garantie eines Bundeslandes vertraute, dessen jährliches Budget nur ein Fünftel der gesamten ausstehenden Haftungen beträgt, der wird zu Recht zur Ader gelassen. Denn es ist doch eine der Lehren aus der Finanzkrise, dass sich Investoren nicht allein auf Ratings verlassen dürfen, deren Bonitätseinschätzung primär von der dahinter liegenden (vermuteten) Finanzkraft einer staatlichen Einheit bestimmt wird.
Spindeleggers Nachfolger Hans Jörg Schelling darf nun die Scherben aufkehren, die das auf Enteignung zielende abenteuerliche Sondergesetz am Wiener Finanzplatz hinterlassen hat. Kärnten haftet, das ist jetzt sicher.
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