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Endlich angepackt, Kommentar zum Anti-Geldwäsche-Paket der EU von Andreas Heitker

Brüssel (ots)

Im Ernst? Da legt die EU-Kommission ihr lang erwartetes Gesetzespaket vor, mit dem endlich der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Europa effizienter gestaltet werden soll, und die emotionale Diskussion dreht sich im Anschluss einmal mehr im Wesentlichen um die vorgeschlagene 10000-Euro-Obergrenze beim Barzahlen. Doch die diffusen Ängste vor der großen Beschränkung der persönlichen Freiheit und vor einer schleichenden Abschaffung von Scheinen und Münzen treffen nicht den Kern des Problems und beziehen sich allenfalls auf einen Nebenkriegsschauplatz in dem großen Gesetzespaket.

Die Skandale der vergangenen Jahre haben doch deutlich gezeigt, wo es im europäischen Regelwerk Schlupflöcher und Nachbesserungsbedarf gibt. Und der Europäische Rechnungshof hat zuletzt im vergangenen Monat in einem bemerkenswert klaren Bericht noch einmal die Finger in die Wunde gelegt: Es fehlt in der EU an Kooperation und Koordinierung im Kampf gegen Geldwäsche. Die nationalen Aufsichtsrahmen sind zudem sehr unterschiedlich ausgestaltet, weil weder die Ambitionen bei der Umsetzung von EU-Vorgaben noch ihre Auslegungen vergleichbar sind.

Die Aufsicht tut sich zugleich vor allem bei grenzüberschreitenden Transaktionen schwer, und auch die Übertragung von Kompetenzen an die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat hier wenig geholfen. Die Einstufung der Organisation als zahnloser Tiger in der Geldwäschebekämpfung ist sicherlich nicht unberechtigt.

Jetzt aber packt die EU-Kommission das Problem an. Die vorliegenden Vorschläge könnten die Behörden im Kampf gegen die Geldwäsche endlich mit dem richtigen Rechtsrahmen und den richtigen Instrumenten ausstatten. Vor allem die Vereinheitlichung der Regeln über eine Verordnung sowie die neue zentrale und von Experten geführte Aufsicht werden das System entscheidend verbessern. Ob allerdings die Einbeziehung der Kryptowährungen so funktioniert wie vorgeschlagen, ist zu bezweifeln. So einfach lässt sich hier eine Nachfolgbarkeit von Transaktionen kaum organisieren.

Und die Bargeld-Obergrenzen? Die kommen bei privaten Geschäften gar nicht zum Tragen. Und zudem hat die Brüsseler Kommission die meisten Warenhändler - was kaum nachvollziehbar erscheint - ganz aus dem Anwendungsbereich der neuen Anti-Geldwäsche-Regeln ausgeklammert. Das nächste Auto oder die nächste Yacht können also immer noch aus dem Geldkoffer bezahlt werden.

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