Alarmstufe Rot, Kommentar zur Immobiliengruppe Adler von Helmut Kipp
Frankfurt (ots)
Auf den ersten Blick vermittelt der Geschäftsbericht der Adler Group den Eindruck einer weitgehend heilen Welt. "Vertrauensvoll in die Zukunft" heißt es zur Vorstellung des Senior Managements. Geschäftsmodell und operative Basis seien intakt, bei der Verbesserung der Kapitalstruktur komme man voran. Zwei Co-CEOs lächeln einem ins Gesicht. Dumm nur, dass einer der beiden schon nicht mehr an Bord ist.
Beim weiteren Durchscrollen zeigt sich ein erschreckendes Bild. Unter dem Strich stehen knapp 1,2 Mrd. Euro Verlust. Der Wohnungsbestand ist drastisch geschrumpft, weil der Konzern Immobilien verkaufen muss, um die Verschuldung in Schach zu halten. Der Kaufpreis für die erst unlängst übernommene Projektentwicklungstochter Consus muss nahezu ganz abgeschrieben werden.
Das Schlimmste: Der Wirtschaftsprüfer KPMG Luxembourg verweigert das Testat, weil ihm als wichtig erachtete Informationen nicht zugänglich gemacht worden seien. Solch ein Versagungsvermerk ist äußerst selten. Nun herrscht Alarmstufe Rot. Denn Adler ist der Zugang zum Banken- und Kapitalmarkt praktisch versperrt.
Das mag kurzfristig verkraftbar sein, weil zum Bilanzstichtag gut eine halbe Milliarde Euro Liquidität vorhanden war. Auf längere Sicht aber nicht, allein schon wegen künftiger Anleihefälligkeiten. Daher muss Adler schleunigst wieder einen lupenreinen Abschluss präsentieren, am besten bereits im Halbjahresbericht, für den eine prüferische Durchsicht ansteht.
Um das zerrüttete Verhältnis zum Wirtschaftsprüfer zu kitten, hilft nur eins: Hose runterlassen. Also all die Informationen bereitstellen, deren Vorenthaltung zu der Testatsversagung geführt hat. Ein Prüferwechsel würde nichts bringen. Der neue muss ähnlich genau in die kritischen Ecken schauen.
Weitere Wohnungsverkäufe zur Geldbeschaffung sind zwar möglich, würden aber die Geschäftsbasis weiter schmälern. Schon jetzt ist Adler zu klein. Ein Wohnungskonzern lebt von der Skalierung. Da kann man sich nicht gesundschrumpfen.
Für verantwortliche Manager und Verwaltungsräte könnten die nächsten Monate und Jahre ungemütlich werden. Denn die Aufarbeitung der Missstände ist mit Sonderprüfungsbericht und Geschäftsbericht 2021 keinesfalls abgeschlossen. Für Investoren wird die Frage drängender, ob Pflichtverletzungen vorliegen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat schon gehandelt. Sie hat eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, um mögliche Schadenersatzansprüche untersuchen zu lassen.
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