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Börsen-Zeitung: VÖB spricht sich für hohe Standards im neuen Pfandbriefgesetz aus

Frankfurt (ots)

Die Erhaltung der hohen Qualität deutscher
Pfandbriefe hat für den Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands (VÖB) höchste Priorität. Im Rahmen des von der
Bundesregierung geplanten neuen Pfandbriefgesetzes ist der VÖB daher
letztlich auch bereit, andere Interessenlagen der
öffentlich-rechtlichen Institute zurückzustellen. Er könne eine
Regelung zu akzeptieren, nach der Forderungen an öffentlich
rechtliche Institute, die ab dem 19. Juli 2005 keine Staatsgarantien
mehr vorweisen können, nicht mehr in die Deckungsmasse Öffentlicher
Pfandbriefe aufgenommen werden dürfen. Dies sagte Jürgen Kösters,
Vorsitzender des Wertpapier-Ausschusses des VÖB und Vorstandsmitglied
der Norddeutschen Landesbank, in einem Interview mit der
Börsen-Zeitung. Bislang fand sich ein nicht unerheblicher Anteil, der
von Landesbanken emittierten unbesicherter Anleihen in den
Deckungsstöcken Öffentlicher Pfandbriefe des Hypotheken- und des
öffentlich-rechtlichen Sektors wieder.
Die Emission von Pfandbriefen sei für die öffentlich-rechtlichen
Banken schon immer die wichtigste Refinanzierungsquelle gewesen. „Für
die Institute, die ab dem 19. Juli 2005 nicht mehr über
Gewährträgerhaftung oder eine modifizierte Anstaltslast verfügen,
wird er natürlich noch erheblich an Bedeutung gewinnen“, betont
Kösters. Vor diesem Hintergrund spielen die Hypothekarkredite der
Sparkassen eine wichtige Rolle, die bislang weitgehend ungenutzt in
deren Bilanzen schlummern. Bislang ist es für die Landesbanken
rechtlich schwierig, auf dieses Potenzial für Pfandbriefemissionen
zurückzugreifen. Daher fordert Kösters die Möglichkeit, dass
Sparkassen Grundsschulden treuhänderisch für die Landesbanken halten.
„Das heißt, dass die Sparkassen weiterhin treuhänderisch die Darlehen
und Sicherheiten verwalten, der Kredit aber für den Deckungsstock der
Landesbank genutzt wird.“
Darüber hinaus fordert Kösters, das Spezialbankenprinzip, dass nur
bestimmten Instituten die Emission von Pfandbriefen erlaubt, nicht
nur in Bezug auf Hypothekarkredite und Kommunaldarlehen, sondern auch
im Bereich der Schiffspfandbriefe aufzuheben. Ein ganz neues Gebiet
wäre die Flugzeugfinanzierung. „Auch auf Flugzeuge kann man
Hypotheken aufnehmen und darauf ließe sich ein Pfandbrief
emittieren.“ Das würde Flugzeugfinanzierungen erleichtern und könne
Geschäft nach Deutschland ziehen.
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung

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