Börsen-Zeitung: VÖB spricht sich für hohe Standards im neuen Pfandbriefgesetz aus
Frankfurt (ots)
Die Erhaltung der hohen Qualität deutscher Pfandbriefe hat für den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) höchste Priorität. Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten neuen Pfandbriefgesetzes ist der VÖB daher letztlich auch bereit, andere Interessenlagen der öffentlich-rechtlichen Institute zurückzustellen. Er könne eine Regelung zu akzeptieren, nach der Forderungen an öffentlich rechtliche Institute, die ab dem 19. Juli 2005 keine Staatsgarantien mehr vorweisen können, nicht mehr in die Deckungsmasse Öffentlicher Pfandbriefe aufgenommen werden dürfen. Dies sagte Jürgen Kösters, Vorsitzender des Wertpapier-Ausschusses des VÖB und Vorstandsmitglied der Norddeutschen Landesbank, in einem Interview mit der Börsen-Zeitung. Bislang fand sich ein nicht unerheblicher Anteil, der von Landesbanken emittierten unbesicherter Anleihen in den Deckungsstöcken Öffentlicher Pfandbriefe des Hypotheken- und des öffentlich-rechtlichen Sektors wieder.
Die Emission von Pfandbriefen sei für die öffentlich-rechtlichen Banken schon immer die wichtigste Refinanzierungsquelle gewesen. Für die Institute, die ab dem 19. Juli 2005 nicht mehr über Gewährträgerhaftung oder eine modifizierte Anstaltslast verfügen, wird er natürlich noch erheblich an Bedeutung gewinnen, betont Kösters. Vor diesem Hintergrund spielen die Hypothekarkredite der Sparkassen eine wichtige Rolle, die bislang weitgehend ungenutzt in deren Bilanzen schlummern. Bislang ist es für die Landesbanken rechtlich schwierig, auf dieses Potenzial für Pfandbriefemissionen zurückzugreifen. Daher fordert Kösters die Möglichkeit, dass Sparkassen Grundsschulden treuhänderisch für die Landesbanken halten. Das heißt, dass die Sparkassen weiterhin treuhänderisch die Darlehen und Sicherheiten verwalten, der Kredit aber für den Deckungsstock der Landesbank genutzt wird.
Darüber hinaus fordert Kösters, das Spezialbankenprinzip, dass nur bestimmten Instituten die Emission von Pfandbriefen erlaubt, nicht nur in Bezug auf Hypothekarkredite und Kommunaldarlehen, sondern auch im Bereich der Schiffspfandbriefe aufzuheben. Ein ganz neues Gebiet wäre die Flugzeugfinanzierung. Auch auf Flugzeuge kann man Hypotheken aufnehmen und darauf ließe sich ein Pfandbrief emittieren. Das würde Flugzeugfinanzierungen erleichtern und könne Geschäft nach Deutschland ziehen.
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung
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