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Börsen-Zeitung: Bonn, Berlin, Brüssel, Kommentar zum Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin von Bernd Weber

Frankfurt (ots)

Endlich ist er da, der Emittentenleitfaden der
BaFin. Erst sollte er im April kommen, dann im Juni, jetzt sind es
fast sieben Monate nach der Veröffentlichung des Entwurfs geworden.
Dass er gerade gestern publiziert wurde, damit hatte niemand
gerechnet. Nicht einmal jene, die der in Bonn ansässigen
Wertpapieraufsicht in vielen Gesprächen nahe gelegt hatten, in
einigen Feldern noch einmal Hand anzulegen und die Praxistauglichkeit
deutlich zu verbessern. Vielleicht wollten die Aufseher ja das
Überraschungsmoment auf ihrer Seite haben und fürchteten den
vorzeitigen Verriss, nachdem in den Monaten zuvor kaum Positives über
das Papier zu vernehmen war.
Doch scheint die Sorge unbegründet gewesen zu sein. Denn von
vielen Seiten wurden die Veränderungen im Vergleich zu dem im
Dezember vorgestellten Entwurf gelobt. Konstruktiv habe sich die
Aufsicht verhalten, es sei gelungen, die existierende
Rechtsunsicherheit in großen Teilen zu beseitigen, lautete das Credo
vieler direkt Betroffener.
Auch ist der Emittentenleitfaden in seiner jetzigen Form nicht in
Stein gemeißelt. Denn die BaFin hat versprochen, künftige
Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu nutzen,
um das Papier bei Bedarf zu aktualisieren. Die BaFin zeigt sich also
weiterhin bewegungsbereit, was ihr hoch anzurechnen ist. Hätte sie
doch auch ganz und gar auf den Leitfaden verzichten und Emittenten
und andere Marktteilnehmer einfach den Buchstaben des
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) überlassen können. Dieses
Gesetz und die dazugehörige Brüsseler Marktmissbrauchsrichtlinie sind
die wirklichen Problemkinder für die Beaufsichtigten.
Dass Berlin die Durchführungsbestimmungen zur EU-Richtlinie sehr
schnell in ein Gesetz verpackte, während viele EU-Mitgliedstaaten
noch heute im Vorstadium „Best Practice“ verharren, kann vielleicht
mit vorauseilendem deutschem Gehorsam erklärt werden. Dass aber bei
der Entwicklung der Marktmissbrauchsrichtlinie die deutsche Seite in
Brüssel offenbar wenig Gehör fand bzw. besonders die britische Stimme
lauter zu vernehmen war, ist ein eher grundsätzliches Problem, das
inzwischen zumindest erkannt worden ist. Dass die BaFin bis gestern
quasi als Blitzableiter für den aufgestauten Regulierungsärger
fungierte, kann deshalb nicht verwundern.

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