Weser-Kurier: Kommentar zum Thema Ärztefehler
Bremen (ots)
Die Zahl der Fälle steigt, die Konsequenzen sind oft schmerzhaft und manchmal sogar tödlich. Wie brisant das Thema Ärztefehler ist, zeigen die Zahlen, die jetzt wieder von den Schlichtungsstellen der Ärztekammern vorgelegt worden sind. Gleich im doppelten Sinne schwerwiegend ist es, wenn Mediziner bei ihrer Arbeit Fehler machen. Die betroffenen Patienten müssen darunter leiden, die Ärzte, die die Fehler zu verantworten haben, in der Regel aber auch. Und so trifft ein Behandlungsfehler zumeist beide Seiten hart - entsprechend wichtig ist es, einen gangbaren Schutz für Patienten bereitstellen zu können, der gleichzeitig die oft schwierige und risikobehaftete Arbeit der Ärzte berücksichtigt. Genau das macht ein neues Patientenrechtegesetz so schwierig. Der ernüchternde Beleg dafür: Seit über zehn Jahren schon wird immer wieder im Bundestag über einen verbesserten Schutz vor Ärztefehlern diskutiert. Nun hat zwar vor wenigen Wochen das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, doch umstritten ist der immer noch. Vor allem Patientenvertreter und gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass es die Bundesregierung versäumt hat, die Beweislast umzukehren - vom Patienten auf den Arzt. Nur bei "besonders groben Behandlungsfehlern" sieht der Gesetzentwurf nämlich vor, dass dem Patienten "bestimmte Beweiserleichterungen" gewährt werden können. Ansonsten gilt: Der Patient ist in der Pflicht, einen Behandlungsfehler nachzuweisen, nicht der Arzt. Und das ist oft für sie schwer bis unmöglich und zudem langwierig und teuer. Das Gesundheitsministerium wiederum hält nichts von einer Beweislastumkehr. Zu groß sei die Gefahr, dass es dann zu einer Kultur der Risikovermeidung kommen könnte, Ärzte aber sollten weiterhin in ihren Behandlungsmitteln nicht eingeschränkt werden, damit sie ihren Patienten im Ernstfall optimal helfen könnten. Es ist eine Auseinandersetzung, die niemand wirklich gewinnen kann, und bei der beide Seiten gute Gründe für ihre Forderungen anführen können. Wichtig ist dennoch, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft tritt. Auch wenn es aus Patientensicht Mängel hat, so verbessert es doch deren Rechtslage.
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