Weser-Kurier: Kommentar von Alexander Pitz zur Sterbehilfe-Debatte
Bremen (ots)
Die Blüten, die der deutsche Föderalismus treibt, sind mitunter derart grotesk, dass sie eines Rechtsstaates nicht mehr würdig sind. Ein besonders absurdes Beispiel ist die wirre Rechtslage zur Sterbehilfe. Entschließt sich ein Bremer Arzt dazu, einem todkranken Patienten beim Suizid Hilfe zu leisten, so muss der Mediziner berufsrechtliche Konsequenzen fürchten. Für seine Kollegen in Bayern existiert hingegen kein Verbot. Während Ärzte in manchen Bundesländern also frei nach ihrem Gewissen entscheiden können, untersagen manche Landesärztekammern jedwede Form des assistierten Suizids. Eine solch strikte Regelung führt jedoch dazu, dass viele Mediziner allein aus Angst vor möglichen Sanktionen davor zurückschrecken, das in ihren Augen Richtige zu tun. Für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist das fatal. Es steht den Landesärztekammern schlicht nicht zu, in einer solch existenziellen Frage ein Verbot zu schaffen, das über die Vorgaben des Gesetzgebers hinausgeht. Laut deutschem Strafrecht ist die Suizidbeihilfe legal. Wieso sollten ausgerechnet Ärzte dennoch belangt werden? Sie sind die Einzigen, an die sich verzweifelte Patienten am Ende ihres Lebens wenden sollten. Wird den Betroffenen diese Möglichkeit genommen, werden sie dubiose Organisationen um Hilfe bitten oder die Sache selbst in die Hand nehmen. Das kann niemand wollen.
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