Weser-Kurier: Kommentar von Silke Hellwig zum Rauchen auf Balkonen
Bremen (ots)
Es gibt Gerichtsentscheidungen, die möchte man gern begreifen, es gelingt aber nicht. Womöglich, weil dem der gesunde Menschenverstand im Weg steht. Das gilt auch für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, was das Rauchen auf dem Balkon betrifft. Es kann künftig eingeschränkt und vermutlich durch Rauchzeiten geregelt werden. Keine Frage: Die Gesundheit von Nichtrauchern darf nicht durch Raucher beeinträchtigt werden. Kneipen zu verbieten, in denen Raucher unter sich sind, entspringt indes eher Ideologie als Plausibilität. Auch das Rauchen unter freiem Himmel einzuschränken, bildet den Höhepunkt einer schillernden Debatte, die eigentlich nur mit einem generellen Rauchverbot beendet werden kann, vor allem in und um Mehrparteienhäuser. Im Sommer musste ein Mieter nach 40 Jahren seine Wohnung räumen, weil er in seinen vier Wänden geraucht hatte und sich die Nachbarn durch den Qualm belästigt fühlten, der durch seine Wohnungstür in den Hausflur zog. Man mag die Beschwerde der nichtrauchenden Nachbarn grundsätzlich nachvollziehen; doch es ist die Kombination aus "Belästigung" und "empfinden", die die Entscheidung unverständlich macht. Die Präzisierung auf "das Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen" ist unpräzise - es liegt in der Natur des Empfindens, individuell zu sein. So wird das Beispiel Schule machen und eine Flut ähnlicher Klagen auf die (ohnehin überlasteten) Gerichte zurollen: wegen Rauchens in Reihenhaus- und Kleingärten, wegen echter oder vermeintlicher Belästigungen aller Art. Bekanntlich kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Man kann (und wir sind auf dem besten Weg) das Zusammenleben mit Gesetzen, Vorschriften und Regeln überziehen, bis so gut wie keine Frage mehr offen bleibt. Dann muss man aber auch damit rechnen, dass aus einem Mit- ein Nebeneinander wird.
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