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Rheinische Post: NRW-Wahlrecht soll Splittergruppen aus Stadträten raushalten

Düsseldorf (ots)

Das neue Kommunalwahlrecht, das ab der Wahl
2009 in NRW gelten soll, kann dazu führen, dass zahlreiche 
Splittergruppen beziehungsweise Einzelbewerber nicht mehr in den Rat 
von Stadt und Gemeinde bzw. ind en Kreistag gelangen. Wenn das neue 
Recht schon jetzt gelten würde, würden allein in Düsseldorf zwei 
Einzelvertreter nicht mehr in Rat der Stadt vertreten sein. Dies 
berichtet die Rheinische Post (Mittwochausgabe) unter Berufung auf 
Berechnungen des CDU-Kommunalexperten Thomas Jarzombek. Im 
Rhein-Kreis Neuss könnte demnach der Vertreter von "Die Aktive" nicht
mehr im Kreistag sitzen. In Köln und Duisburg träfe es je einen 
Republikaner. Die Hürde wird durch eine neue Berechnungsformel für 
das erste Mandat erhöht und fällt je nach Größe des Rates 
unterschiedlich hoch aus. Gegen eine generelle Sperrklausel von etwa 
zwei oder drei Prozent gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.

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