Rheinische Post: NRW-Wahlrecht soll Splittergruppen aus Stadträten raushalten
Düsseldorf (ots)
Das neue Kommunalwahlrecht, das ab der Wahl 2009 in NRW gelten soll, kann dazu führen, dass zahlreiche Splittergruppen beziehungsweise Einzelbewerber nicht mehr in den Rat von Stadt und Gemeinde bzw. ind en Kreistag gelangen. Wenn das neue Recht schon jetzt gelten würde, würden allein in Düsseldorf zwei Einzelvertreter nicht mehr in Rat der Stadt vertreten sein. Dies berichtet die Rheinische Post (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des CDU-Kommunalexperten Thomas Jarzombek. Im Rhein-Kreis Neuss könnte demnach der Vertreter von "Die Aktive" nicht mehr im Kreistag sitzen. In Köln und Duisburg träfe es je einen Republikaner. Die Hürde wird durch eine neue Berechnungsformel für das erste Mandat erhöht und fällt je nach Größe des Rates unterschiedlich hoch aus. Gegen eine generelle Sperrklausel von etwa zwei oder drei Prozent gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.
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