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Rheinische Post: Zwischen Recht und richtig Kommentar Von Ulli Tückmantel

Düsseldorf (ots)

Seinem Empfinden nach hat der Heinsberger
Landrat Stephan Pusch gar keine andere Wahl gehabt, als die Einwohner
seiner Kreisstadt darüber zu informieren, wer da seit dem Wochenende 
in ihrer Mitte lebt. Als Pusch über die Pressestelle der Kreispolizei
Personen-Daten und Strafregister-Details des 57-jährigen 
Vergewaltigers und Wiederholungstäters veröffentlichen ließ, hatte 
das erste Kamerateam eines Privatsenders längst vor dessen Haus 
gestanden. Das Innenministerium muss nun dennoch prüfen, ob der 
Landrat  selbst Jurist  möglicherweise einen kalkulierten Rechtsbruch
begangen hat. Dass das Landgericht München einen Mann freilassen 
muss, den Gutachter weiter für extrem gefährlich halten, der 14- und 
15-jährige Mädchen vergewaltigt und brutal gefoltert hat, der in 14 
Jahren Haft keinerlei Reue oder Geständigkeit gezeigt hat und der 
sich in all den Gefängnisjahren jeder Therapie verweigert hat  das 
muss alle Eltern (und nicht nur sie) einmal mehr an unserem 
Rechtsstaat verzweifeln lassen. Die Justiz muss nun alles daran 
setzen, diesen Sexualtäter so schnell wie möglich in 
Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Das ist unstrittig  aber es macht 
das Vorgehen des Landrats nicht richtiger, sich in bester Absicht 
über die Rechte des Täters hinweggesetzt zu haben.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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