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Rheinische Post: Justizblamage Krahestraße Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Es heißt, die Mühlen der Justiz mahlten
langsam, aber gründlich. Das trifft weit überwiegend zu. Kurz vor dem
60. Geburtstag der Bundesrepublik, deren Fundament das Grundgesetz 
ist, sollte man auch einmal die in der Verfassung garantierte 
Rechtsstaatlichkeit hervorheben. In aller Regel wurde und wird sie in
Deutschland mit Leben gefüllt. In seltenen Fällen jedoch entgleitet 
sie ins Absurde. Das schon jetzt legendäre Strafprozess-Monstrum 
"Krahestraße Düsseldorf" zeugt davon. Zu behaupten, Justiz und 
Justizverwaltung hätten sich nicht mit Ruhm bekleckert, verharmlost 
die aktenkundigen behördlichen Schludrigkeiten und juristischen 
Fehler. Die Angelegenheit, die wegen der sechs Mordopfer nicht Posse 
zu nennen ist, stellt eine herbe deutsche Justizblamage dar. Was 
müssen erst die Hinterbliebenen der heimtückisch Getöteten denken, 
wenn sie das scheinbar nicht endende Spiel mit dem Rechtsstaat 
beobachten, das einem erst nach elf Jahren (!) rechtskräftig 
verurteilten Mittäter gelungen ist. Auch dem Mörder N. steht der 
Rechtsweg offen (Artikel 19 IV, Grundgesetz), soweit ihn die 
öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt. Nur steht nirgendwo 
geschrieben, dass der Rechtsstaat Schlafmütze zu tragen hat, wenn ein
aufgeweckt agierender Schwerkrimineller alles daran setzt, dem 
Gefängnis zu entgehen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303

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