Rheinische Post: Das Grundgesetz und die Seeräuber
Düsseldorf (ots)
Von Helmut Michelis
Die Hilflosigkeit der deutschen Behörden im Kampf gegen die Piraterie vor Somalia hat mit der abgeblasenen GSG-9-Aktion zur Befreiung der Geiseln des Frachters "Hansa Stavanger" einen traurigen Höhepunkt erreicht. Zu Kampfhandlungen kam es nur zwischen den drei beteiligten Ministerien peinlicher konnte sich Deutschland kaum präsentieren. Die Forderung von Innenminister Schäuble, endlich klare Zuständigkeiten zu schaffen und auch die Bundeswehr in solchen Extremfällen einsetzen zu dürfen, ist daher so nachvollziehbar, dass ihr selbst der SPD-Innenexperte Wiefelspütz zustimmen musste. Dessen "Ja" war aber sofort mit dem traditionellen "Aber" der SPD versehen: Das Grundgesetz dürfe dafür nicht angetastet werden. Auch wenn die Kanzlerin nun Schäuble beisprang, dreht sich eine alte, groteske Diskussion weiter im Kreis. Denn auch vor dem fernen Somalia ist rechtlich nicht die Bundeswehr, sondern allein die deutsche Polizei zum Kampf gegen Kriminalität befugt. Es ist nachvollziehbar, dass die Väter des Grundgesetzes unter dem Eindruck von Krieg und Diktatur den Einsatz von Soldaten streng eingrenzten. Heutige Bedrohungen wie Piraterie oder Terror konnten sie sich 1949 nicht vorstellen. Ihnen ging es um den besten Schutz der Bürger. Sie hätten das Grundgesetz vermutlich längst der Realität angepasst.
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