Rheinische Post: Sicher verwahrt? Kommentar Von Gregor Mayntz
Düsseldorf (ots)
Der Staat muss die Bürger vor gefährlichen Kriminellen schützen. Aber der Staat darf niemanden strenger bestrafen, als es zur Zeit seiner Tat im Gesetz stand. Deshalb haben die EuropaRichter die nachträgliche Sicherungsverwahrung für solche Häftlinge verworfen, bei denen es dieses Zwangsmittel noch gar nicht gab, als sie straffällig wurden. Die alarmierende Folge hat aufgeschreckt: Wie lässt sich die Gesellschaft vor den 80 bis 100 Schwerkriminellen schützen, die durch diese Lücke in die Freiheit schlüpfen können? Die Antwort soll uns beruhigen. Einerseits suggeriert die elektronische Fußfessel Kontrolle. Es ist aber eine trügerische Sicherheit, da sie keinen Wiederholungstäter wirksam an neuen Verbrechen zu hindern vermag. Andererseits signalisiert die weiterhin mögliche Unterbringung bei "psychischer Störung", dass künftig "Therapie" draufsteht, wo bislang "Sicherungsverwahrung" drin steckte. Der erhoffte Effekt: Weggesperrt bleibt weggesperrt, aber die Europa-Richter sollen zufrieden sein. Da ist absehbar, dass weiter nachgebessert werden muss. Und das Grundproblem lässt sich ohnehin nicht lösen: Menschliches (Fehl-)Verhalten treffsicher vorherzusagen.
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