Rheinische Post: Kluges Urteil
Düsseldorf (ots)
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Kruzifixen in staatlichen Schulen hebt sich wohltuend ab von anderen, törichten Entscheidungen Straßburgs, die - ob in Britannien oder Deutschland - auf Begünstigung notorischer Krimineller hinauslaufen. Diesmal hat sich das Gericht, dessen Rechtsprechung sich die 47 Europa-Rats-Mitglieder unterwerfen, in kluger Weise "judicial self restraint", also richterliche Selbstbeschränkung gegenüber dem politisch-gesetzgeberischen Willen in den Europa-Rat-Staaten auferlegt. Gut so: Richter bleibt bei euren Leisten, lasst die Kirche im Dorf und die Kruzifixe in Klassenzimmern. Das Kruzifix als Symbol des Christentums, das wiederum im abendländischen Kulturgarten wurzelt, ist kein aggressives Zeichen an der Wand. Wäre es so oder diente es gar der Indoktrination, verstieße das Kruzifix gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Letztere schützt nämlich nach dem Willen des Grundgesetzes ("negative Religionsfreiheit") auch die Freiheit, in staatlichen Räumen von Religion unbehelligt zu bleiben. Straßburg unterstreicht womöglich unbeabsichtigt: Kruzifix und Christentum nehmen dem Einzelnen nichts, geben ihm aber viel, zuallererst Halt und Richtung.
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