Rheinische Post: Tötung war Pflicht
Düsseldorf (ots)
Ein Kommentar von Gerhard Voogt:
Die Polizei in Mönchengladbach hat bei einem Einsatz einen Kampfhund durch eine geschlossene Fensterscheibe erschossen. Die Beamten schalteten den Staffordshire-Terrier aus, um zwei Menschen befreien zu können, die das Tier zuvor durch Bisse verletzt hatte. War die Tötung überzogen? Nein - die Beamten hatten die Pflicht, den Opfern schnellstmöglich zu helfen. Ein Kampfhund, der außer Kontrolle gerät, kann so lebensgefährlich sein wie eine scharfe Waffe. Deshalb hat NRW mit dem Landeshundegesetz präzise Anforderungen an die Halter von Kampfhunden formuliert. Im aktuellen Fall besaß die Halterin die Erlaubnis, das Tier zu halten. Jetzt muss geprüft werden, ob die Lizenz zu Recht vergeben wurde. An der charakterlichen Eignung, einen Kampfhund zu besitzen, darf kein Zweifel bestehen. Sollte die Erlaubnis leichtfertig erteilt worden sein, muss dies Konsequenzen haben. Die Zahl der registrierten gefährlichen Hunde ist in NRW in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Die Politik feiert das als Erfolg des restriktiven Vorgehens. Der Einsatz von Mönchengladbach führt deutlich vor Augen, dass trotz aller Regeln Eskalationen jederzeit möglich sind.
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