Rheinische Post: Kommentar zum Urteil des Verfassungsgerichts: Nothelfer Armee
Düsseldorf (ots)
Ein Staat, der nicht willens und in der Lage ist, für Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, der kann uns gestohlen bleiben. Wir konnten und können die Bundesrepublik Deutschland aus Überzeugung auch deshalb "unseren Staat" nennen, weil er seinen Kernaufgaben gerecht wurde - im weltweiten Maßstab sogar in vorbildlicher Weise. Aber im Leben gilt: Es gibt kaum etwas, was sich nicht noch verbessern ließe. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in großzügiger Auslegung seiner Kompetenz (ein Richter kritisiert das massiv) zum Ersatz-Verfassungsgesetzgeber aufgeschwungen und festgelegt, wozu sich bislang keine politischen Mehrheiten fanden: dass die Armee bei "katastrophischen Szenarien" (Gerichtsformulierung), etwa schlimmsten terroristischen Bedrohungen, das Gesetz des Handelns übernehmen darf. Polizei als Gefahrenabwehr-Organisation im Innern und zusätzlich bei größter Not das mit seinen speziellen Waffen zupackende Militär - endlich hört man dazu ein höchstrichterliches Ja. Es ist mit derart vielen Einschränkungen, auch skurril-unpraktikablen wie der Frage zur Abschussbefehlsgewalt gegen Terroristen, verbunden, dass die Sorge vor einer Militarisierung im Innern unbegründet erscheint.
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