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Rheinische Post: Ersehntes Urteil

Düsseldorf (ots)

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik muss für seine 77 Morde ins Gefängnis, und das ist genau das Urteil, das er sich erhofft hatte. Breivik wollte nicht als geisteskrank gelten, sondern sich weiter als ideologisch motivierter Kämpfer gegen Überfremdung stilisieren können. Aber auch die meisten Norweger, allen voran die Angehörigen der Opfer, wünschten sich Breivik lieber im Gefängnis statt in der Psychiatrie. Die Experten waren sich nicht einig - jeweils zwei Gutachten plädierten für und gegen die Schuldfähigkeit des Attentäters. Am Ende hat das Gericht mit gesundem Menschenverstand entschieden. Auch wenn das von Breivik kaltblütig angerichtete Massaker weit über das hinaus geht, was man bei einem normal wirkenden Menschen bisher an Bösartigkeit für möglich gehalten hatte, muss so jemand nicht zwangsläufig krank sein. Das Urteil verdient Respekt, denn mit dem Schuldspruch hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht - und dem Land auch nicht. Mit einer Einweisung in die Psychiatrie hätten die Norweger Breiviks Bluttat als schreckliche, aber unvorhersehbare Tat eines Wahnsinnigen abhaken können. Nun müssen sie sich weiter der Frage stellen, wie ein junger Mann aus ihrer Mitte zum Massenmörder werden konnte.

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