Rheinische Post: Kommentar
Rechte des Scheinvaters
= Von Gregor Mayntz
Düsseldorf (ots)
Es ist schon schwer genug für alle Beteiligten, wenn das Band von Vertrauen und Liebe zwischen Vater, Mutter und Kind zerreißt. Und es wird nicht einfacher, wenn der Staat sich mit Bewertungen in den Verlauf derart existenzieller Krisen einmischt. Wer ist mein Vater? Ist das mein Kind? Warum sind intimste Beziehungen nicht meine Privatsache? Diese drei Fragen beleuchten, wie kompliziert der Umgang mit Lebensentwürfen ist, die zur Lüge wurden. Und wie sensibel er sein muss. Wer von seiner Partnerin ein Kuckuckskind untergeschoben bekam, soll den biologischen Vater erfahren, um ihm auch den Unterhalt aufbürden zu können. Dieses Recht gesteht das Verfassungsgericht dem Scheinvater zu. Aber weil dieses Recht tief in die Rechte der Mutter eingreift, bedarf es dafür eines Gesetzes. Der nun vorgelegte Entwurf gehört sorgsam darauf abgeklopft, ob er klar genug ist und neuen Streit vermeidet. Die zeitliche Befristung einer "Rückabwicklung von Familienleben" darf so wenig willkürlich erscheinen wie die Ausnahme, in der es einer Frau erlaubt ist, die Auskunft zu verweigern.
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