Rheinische Post: Lehrer in NRW erheben Verfassungsklage auf gleiche Bezahlung
Düsseldorf (ots)
Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben nach einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag) Verfassungsklage erhoben, um künftig wie ihre Kollegen an Gymnasien bezahlt zu werden. "Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss haben", sagte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Wie erst jetzt bekannt wurde, reichten zwei Pädagogen die Klage kurz vor Weihnachten beim NRW-Verfassungsgerichtshof ein. Die Lehrergewerkschaft GEW unterstützt die Kläger und will damit auch den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Sollte die Musterklage Erfolg haben, dürften neben Grundschullehrern auch jene Pädagogen profitieren, die in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen wie Gesamt-, Haupt- und Realschule unterrichten. Die Lehrerausbildung war im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss für alle Schulformen gleichermaßen. Auch die Studiendauer ist einheitlich. Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge für sinnvoll. "Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der geänderten Lehrerausbildung zu ziehen sind", hieß es im Schulministerium auf Anfrage. Gebauer will noch einen Schritt weiter gehen und auch die sogenannten Bestandslehrkräfte mit in den Blick nehmen. Die Federführung für die Klageverfahren liege jedoch beim Finanzministerium, so das Schulministerium. Das NRW-Finanzministerium bezifferte die Kosten für eine Anhebung der Stellen aller Lehrkräfte (Grund-, Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen sowie Sonderpädagogen) von der Tarifgruppe A12 bzw. A 13 auf die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage für das Land auf Basis der aktuellen Bezüge auf zusätzlich 600 Millionen Euro pro Jahr. Bis zum 22. Januar 2019 lagen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 563 Widersprüche von Lehrkräften vor, die ihre Ausbildung nach neuem Recht absolviert haben.
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