Rheinische Post: Kommentar: Private Retter
Düsseldorf (ots)
Der Europäische Gerichtshof hat Kommunen erlaubt, private Anbieter von Rettungsdienst-Aufträgen auszuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kommunen das tun müssen oder sollten. Hilfsorganisationen lassen sich den Einsatz ihrer Rettungswagen genauso bezahlen wie private Anbieter auch. Hilfsorganisationen sind wohltätig. Aber sie sind nicht ausschließlich wohltätig. Die Kommunen sollten jede Abhängigkeit vermeiden. Auch die Abhängigkeit von Hilfsorganisationen. Schon deshalb ist es gut, die Alternative "Private Anbieter" verfügbar zu haben und das Urteil nicht zum Anlass zu nehmen, gegen sie Stimmung zu machen. Der parteiübergreifende Jubel zu dem Urteil lässt aber befürchten, dass genau das gerade passiert. Private Rettungsdienste machen ihren Job nicht schlechter als Hilfsorganisationen, und zwangsläufig teurer sind sie auch nicht. Es ist auch nicht ehrenrührig, mit medizinischen Dienstleistungen Geld verdienen zu wollen. Es gibt keinen Grund, private Rettungsdienste zu diskriminieren.
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