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Rheinische Post: Recht der Kinder auf Vorsorge

Düsseldorf (ots)

Von Eva Quadbeck
Die dramatischen Fälle von Jessica und Dennis haben die Politiker 
wachgerüttelt. Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen sollen 
Missbrauch und Vernachlässigung nun früher aufdecken. Dabei stehen 
sich zwei hohe Güter gegenüber: das Recht der Eltern, frei zu 
entscheiden, was für ihr Kind gut ist, und das Recht des Kindes auf 
körperliche Unversehrtheit. Das Recht des Kindes wiegt mehr. 
Gewissenhafte Eltern bringen ihre Kinder ohnehin zu den vorgesehenen 
Untersuchungen. Sie dienen vor allem dazu, mögliche Fehlentwicklungen
oder Krankheiten zu erkennen und zu therapieren. Leider gibt es zu 
viele Väter und Mütter, die mit ihren Kindern überfordert sind oder 
denen es einfach gleichgültig ist, ob der Nachwuchs gedeiht. Für 
diese Kinder hat der Staat eine Fürsorgepflicht. Der kleinen Jessica 
aus Hamburg hätte ihr jahrelanges Martyrium erspart bleiben können  
wenn die Behörden frühzeitig aufmerksam geworden wären. Auch Dennis 
aus Cottbus hätte wohl nicht sterben müssen - wenn ein Arzt ihn 
regelmäßig gesehen hätte. Die Mehrheit der Eltern, die das Angebot 
der Vorsorge nutzen, kann in Kauf nehmen, dass eine Behörde ihren 
Besuch beim Arzt als "erfolgt" registriert. Gelingt es, durch 
verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen auch nur einem Kind das Leben 
zu retten, lohnt sich der Aufwand.

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