Rheinische Post: Recht der Kinder auf Vorsorge
Düsseldorf (ots)
Von Eva Quadbeck
Die dramatischen Fälle von Jessica und Dennis haben die Politiker wachgerüttelt. Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen sollen Missbrauch und Vernachlässigung nun früher aufdecken. Dabei stehen sich zwei hohe Güter gegenüber: das Recht der Eltern, frei zu entscheiden, was für ihr Kind gut ist, und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Recht des Kindes wiegt mehr. Gewissenhafte Eltern bringen ihre Kinder ohnehin zu den vorgesehenen Untersuchungen. Sie dienen vor allem dazu, mögliche Fehlentwicklungen oder Krankheiten zu erkennen und zu therapieren. Leider gibt es zu viele Väter und Mütter, die mit ihren Kindern überfordert sind oder denen es einfach gleichgültig ist, ob der Nachwuchs gedeiht. Für diese Kinder hat der Staat eine Fürsorgepflicht. Der kleinen Jessica aus Hamburg hätte ihr jahrelanges Martyrium erspart bleiben können wenn die Behörden frühzeitig aufmerksam geworden wären. Auch Dennis aus Cottbus hätte wohl nicht sterben müssen - wenn ein Arzt ihn regelmäßig gesehen hätte. Die Mehrheit der Eltern, die das Angebot der Vorsorge nutzen, kann in Kauf nehmen, dass eine Behörde ihren Besuch beim Arzt als "erfolgt" registriert. Gelingt es, durch verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen auch nur einem Kind das Leben zu retten, lohnt sich der Aufwand.
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell