Rheinische Post: Was Schröder nicht darf
Düsseldorf (ots)
Von Sven Gösmann
Unwissenheit, das kennt jeder Amtsrichter, wird oft vorgeschützt, wenn Fehlverhalten oder Versagen bemäntelt werden soll. Auch Gerhard Schröder zieht sich in der Gazprom-Affäre hinter die Verteidigungslinie zurück, er habe von der Milliardenbürgschaft seiner rot-grünen Bundesregierung für den Energiekonzern nichts gewusst. Das kann man glauben, muss es aber nicht. Fest steht: Vier Wochen nach der Niederlage bei der Bundestagswahl, ein paar Monate, bevor Schröder bei Gazprom anheuerte, gewährte seine Übergangsregierung dem russischen Konzern einen Vertrauensvorschuss ohne Sicherheiten. Und das sollen weder der Kanzler noch sein Finanzminister gewusst haben? Dann läge nicht ein Hauch von Korruption über dem Regierungshandeln, sondern ein ganz starker Duft von Dummheit. Die, so mag Schröders Kalkül sein, ist wenigstens nicht strafbar. Ob die unappetitliche Affäre nun nur den Bundestag oder auch die Justiz beschäftigen wird, ist zweitrangig, wenn man die grundsätzliche Bedeutung dieses Vorgangs betrachtet. Schröder fügt spätestens jetzt dem Amt des Kanzlers und damit der Glaubwürdigkeit der Politik schweren Schaden zu. Den kann er nur noch durch seinen schnellen Rücktritt als Gazprom-Aufsichtsratschef und durch Mitarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts begrenzen.
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