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Bundeszahnärztekammer

Bundesszahnärztekammer
Geringe Strahlenbelastung durch Röntgen beim Zahnarzt
Nur 0,1 Prozent der effektiven Dosis bei medizinischen Anwendungen gehen auf das Konto der Zahnfilmaufnahmen

Berlin (ots)

Röntgenaufnahmen beim Zahnarzt tragen nur zu einem
minimalen Teil zur Strahlenexposition der Patienten bei. Die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist in diesem Zusammenhang auf
einen Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz, nach dem
Röntgenaufnahmen der Zähne und der Gliedmaßen nur einen geringen
Anteil der kollektiven Belastung mit Radioaktivität ausmachen. In dem
Bericht für das Jahr 1999 wird der absolute Anteil der
Röntgenuntersuchungen beim Zahnarzt auf 18,4 Prozent der gesamten
medizinischen Anwendungen beziffert. Durch diese Aufnahmen werde die
Bevölkerung jedoch nur mit 0,1 Prozent der kollektiven effektiven
Strahlen-Dosis konfrontiert. Die mittlere Belastung durch
medizinische Maßnahmen beträgt pro Jahr und Person insgesamt etwa 2
Millisievert (mSv), die natürliche Umgebungsbelastung liegt dagegen
bei 2,4mSv pro Person und Jahr.
Die BZÄK weist in diesem Zusammenhang auf die zwingende
Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen im Rahmen einer gründlichen
Diagnostik hin. Im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde
ist eine ausführliche Diagnostik zur frühzeitigen Erkennung von
Erkrankungen der Zahnhartsubstanz als auch von Zahnbetterkrankungen
unter Einbeziehung einer Röntgendiagnostik ein zwingendes
Erfordernis. Daraus erkläre sich die relativ hohe Zahl der
Anwendungen. Mit konsequenten Maßnahmen zum Strahlenschutz in
Verbindung mit dem Einsatz moderner Technik sei es aber gelungen, die
Strahlenbelastung äußerst gering zu halten.
Vor diesem Hintergrund fordert die BZÄK bei der Entwicklung der
neuen Röntgenverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, das unterschiedliche
Strahlenexpositionspotenzial zwischen den einzelnen Arten der
Röntgendiagnostik zu berücksichtigen. Die bestehenden Maßnahmen des
Strahlenschutzes in der Zahnmedizin rechtfertigten keine überzogenen
neuen Forderungen, die mit einem weiteren Anstieg der Kosten
verbunden wären.
Für Rückfragen: ZA Michael Krone, Tel.: 030/ 40005-120 
presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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