Deutsche Bahn sieht keine Grundlage für Klagen von Angehörigen der Eschede-Opfer
Berlin (ots)
Zu der am 30.5.2001 vor dem Landgericht Berlin eingereichten Klage gegen die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit Schmerzensgeldzahlungen für Hinterbliebene von Eschede nimmt die Deutsche Bahn wie folgt Stellung:
Mit Befremden nimmt die Deutsche Bahn zahlreiche öffentliche Äußerungen und falsche Beschuldigungen des Anwalts Dr. Reiner Geulen zur Kenntnis. Seine Aussagen zur mangelhaften Entschädigung der Hinterbliebenen durch die Bahn weist die Bahn zurück. Vor allem seine Behauptungen zum Verschulden der Bahn oder einzelner Vorstandsmitglieder entbehren vor dem Hintergrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen jeglicher Grundlage. Dies wird durch eine kürzlich erschienene Presseerklärung der Oberstaatsanwaltschaft Lüneburg zum 3. Jahrestag des ICE-Unglücks untermauert. Hierin erklärt sie eindeutig, dass ein technischer Defekt (gebrochener Radreifen) zu dem Unfall geführt hat. Aus diesem Grund wurde ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Ingenieure der Deutschen Bahn AG sowie zwei Ingenieure der Herstellerfirma eingeleitet. Weitere Pflichtverstöße von Mitarbeitern der Deutschen Bahn konnten bei den Ermittlungen nicht festgestellt werden. Ferner teilt sie mit, dass sie nach intensiver Überprüfung des Vorfalls keine Verdachtsmomente gegen aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder erkennen kann und daher auch zu keinem Zeitpunkt entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Bahn geht davon aus, dass Herr Dr. Geulen vor diesem Hintergrund mit einer Klage gegen einzelne Vorstandsmitglieder der Bahn keinen Erfolg haben wird.
Gleiches gilt nach Auffassung der Bahn für die jetzt von sechs Hinterbliebenen eingeklagten erhöhten Entschädigungsleistungen von mindestens 250.000 Mark. Diese Forderung ist nach deutscher Rechtslage nicht nachvollziehbar.
Es ist das gute Recht aller Betroffenen, mögliche Schadensersatzansprüche, die aus dem Unfall von Eschede resultieren, gerichtlich überprüfen zu lassen. Unmittelbar nach dem Unfall am 3. Juni 1998 hat die Deutsche Bahn den Verletzten und Angehörigen von Todesopfern den Ombudsmann und ehemaligen Richter am Bundessozialgericht, Professor Ernst Krasney, zur Seite gestellt, um sie in allen Belangen unabhängig, sachkundig und vor allem individuell betreuen zu lassen. Zudem hat die Bahn allen Betroffenen rechtlichen Beistand zur Klärung ihrer Ansprüche angeboten und auch finanziert. Magret Suckale, Leiterin der Rechtsabteilung Deutsche Bahn AG: "Wir haben uns unmittelbar nach dem Unfall bemüht, alle Entschädigungsleistungen, sei es Schmerzensgeld oder Sachschäden, unbürokratisch und schnell abzuwickeln. Dies ist uns in den weitaus meisten Fällen in Einvernehmen mit den Betroffenen auch gelungen. Es war dabei ausdrücklich unser Ziel, keine pauschalen Zahlungen vorzunehmen, sondern die persönliche Lage der Betroffenen zu berücksichtigen. Das hat in vielen Fällen dazu geführt, dass wir weit über die gesetzlichen Grenzen hinaus entschädigt haben. Wenn sich Einzelne von der Bahn dennoch nicht gerecht behandelt fühlen, werden wir uns einer gerichtlichen Klärung der Ansprüche keinesfalls verschließen. Im Gegenteil. Auf Wunsch von Herrn Dr. Geulen haben wir einer Verlängerung der Verjährungsfrist für die Ansprüche bis zum 31.3.2002 zugestimmt".
Insgesamt hat die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit dem Unfall in Eschede bis heute über 40 Millionen Mark an Entschädigungen geleistet. Gut sieben Millionen Mark davon sind Schmerzensgelder, die insbesondere an Verletzte aber auch an Hinterbliebene ausbezahlt wurden. In Einzelfällen wurden Entschädigungen von mehreren Millionen Mark geleistet.
Unabhängig von der Verschuldensfrage, die noch gerichtlich zu klären ist, hat die Deutsche Bahn dem nächsten Angehörigen eines jeden tödlich Verunglückten sofort nach dem Unfall 30.000 Mark Schmerzensgeld angeboten. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Bahn, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Geld wurde von 99 der 102 Familien abgerufen. Neben dem Schmerzensgeld hat die Bahn auch den Hinterbliebenen Sachaufwendungen erstattet, die durch den Tod von Angehörigen entstanden sind. Auch hier sind zum Teil sehr hohe Beträge geflossen.
Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Wir bedauern es außerordentlich, dass Herr Dr. Geulen die Entschädigungsfrage zur Medienschlacht ausarten lässt und ehemalige sowie amtierende Bahnvorstände mit ungeheuerlichen Behauptungen zu diskreditieren versucht, anstatt sachlich bzw. juristisch eine Klärung anzustreben. Ganz offenbar geht es Herrn Dr. Geulen dabei um eine persönliche Profilierung. Diese findet auf dem Rücken vieler Betroffener statt, die versuchen, endlich ihre Ruhe zu finden." In diese Stimmungsmache passe auch die Behauptung, die Bahn habe sich bei Opfern und Hinterbliebenen bis heute nicht gemeldet. Der damalige Bahnchef Johannes Ludewig hat sich in einem persönlichen Schreiben an die Betroffenen gewandt.
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