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Ors0978: Thema: Streiks bis auf Weiteres nicht zulässig

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Berlin (ors) -

Anmoderation (Vorschlag)
Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer sind bis auf
Weiteres unzulässig. Das ist die Entscheidung des Arbeitsgerichtes zu
den angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen der GDL. In Berlin äußerte
sich heute die Bahn.
Text
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat heute am 22. April in
weiteren Verfahren seine Rechtsauffassung zu der von der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks wiederholt. Mit
weiteren einstweiligen Verfügungen wurde der GDL untersagt, Streiks
durchzuführen. Dazu Norbert Bensel, Vorstand Personal der Deutschen
Bahn AG:
O-Ton (ors09781) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche
Bahn AG (20 sec)
Für mich ist die inhaltliche Auseinandersetzung wichtig, der
rechtliche Weg ist für uns ein Nebenweg, den wir gehen müssen, um
Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Wir wollen uns mit den
Gewerkschaften einigen, wir wollen mit den Gewerkschaften über
Arbeitszeit, über Entgelt, über Zulagen sprechen.
Text:
Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die einstweiligen
Verfügungen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der
Deutschen Bahn und ihren Kunden erforderlich seien. Die Frage, ob der
von der GDL angestrebte "Spartentarifvertrag" überhaupt wirksam sein
würde, könne nicht in angemessener Zeit geklärt werden. Die Bahn
hatte wegen mehrerer betroffener Gesellschaften mehrere Verfahren
rechtshängig gemacht, die nun alle zugunsten der Bahn ergangen sind.
Norbert Bensel zur Tarifauseinandersetzung:
O-Ton (ors09782) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche
Bahn AG (33 sec.)
Ich bedauere sehr, dass wir in diesem Tarifstreit leider jetzt die
Arbeitsgerichte anrufen mussten. Die GDL hat hier leider den
Verhandlungstisch verlassen und hat nach einer Schlichtung und nach
unseren Verhandlungen das Scheitern erklärt. Wir sind der Meinung,
dass dieser Tarifstreit oder Streik nicht rechtmäßig ist, und
deswegen haben wir die Arbeitsgerichte angerufen, die unsere Meinung
in der 1. Instanz geteilt haben. Für mich ist es Selbstverständnis,
dass die GDL in die Berufung geht, und wir werden jetzt sehen, wie
die Gerichte am Freitag entscheiden.
Für Norbert Bensel sieht vor allem ein organisationspolitisches
Problem zwischen den Gewerkschaften.
O-Ton (ors09783) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche
Bahn AG (37 sec.)
Ich denke, in dieser Situation, wo wir einen Streik für nicht
rechtmäßig ansehen, war es für uns wichtig, vors Arbeitsgericht zu
gehen. Desweiteren ist dieser Streik  auch völlig unangemessen. Es
geht hier um ein organisationspolitisches Problem zwischen
Gewerkschaften. Hier sind wir der Meinung, dass ein Streik nicht
zulässig ist. Außerdem gehen wir von der Tarifeinheit aus, also ein
Tarifvertrag in einem Unternehmen für alle Mitarbeiter, um hier die
Belegschaft nicht auseinander zu dividieren, und deswegen müssen wir
uns hier wehren, deswegen sind wir zum Arbeitsgericht gegangen.
Die GDL hat angekündigt, gegen die Entscheidung des
Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. Widerspruch einzulegen. Eventuelle
Streiks bleiben auch nach Einlegung des Widerspruchs unzulässig. Die
mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. ist für
Freitag, 25. April, angekündigt.
***************
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http://www.presseportal.de.
Die O-Töne sind honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an 
RadioMaster@newsaktuell.de.

Rückfragen bitte an:

Konstanze Lueg
Deutsche Bahn AG
030/ 297 61133

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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