Ors0978: Thema: Streiks bis auf Weiteres nicht zulässig
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Berlin (ors) -
Anmoderation (Vorschlag)
Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer sind bis auf Weiteres unzulässig. Das ist die Entscheidung des Arbeitsgerichtes zu den angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen der GDL. In Berlin äußerte sich heute die Bahn.
Text
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat heute am 22. April in weiteren Verfahren seine Rechtsauffassung zu der von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks wiederholt. Mit weiteren einstweiligen Verfügungen wurde der GDL untersagt, Streiks durchzuführen. Dazu Norbert Bensel, Vorstand Personal der Deutschen Bahn AG:
O-Ton (ors09781) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche Bahn AG (20 sec)
Für mich ist die inhaltliche Auseinandersetzung wichtig, der rechtliche Weg ist für uns ein Nebenweg, den wir gehen müssen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Wir wollen uns mit den Gewerkschaften einigen, wir wollen mit den Gewerkschaften über Arbeitszeit, über Entgelt, über Zulagen sprechen.
Text:
Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die einstweiligen Verfügungen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der Deutschen Bahn und ihren Kunden erforderlich seien. Die Frage, ob der von der GDL angestrebte "Spartentarifvertrag" überhaupt wirksam sein würde, könne nicht in angemessener Zeit geklärt werden. Die Bahn hatte wegen mehrerer betroffener Gesellschaften mehrere Verfahren rechtshängig gemacht, die nun alle zugunsten der Bahn ergangen sind. Norbert Bensel zur Tarifauseinandersetzung:
O-Ton (ors09782) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche Bahn AG (33 sec.)
Ich bedauere sehr, dass wir in diesem Tarifstreit leider jetzt die Arbeitsgerichte anrufen mussten. Die GDL hat hier leider den Verhandlungstisch verlassen und hat nach einer Schlichtung und nach unseren Verhandlungen das Scheitern erklärt. Wir sind der Meinung, dass dieser Tarifstreit oder Streik nicht rechtmäßig ist, und deswegen haben wir die Arbeitsgerichte angerufen, die unsere Meinung in der 1. Instanz geteilt haben. Für mich ist es Selbstverständnis, dass die GDL in die Berufung geht, und wir werden jetzt sehen, wie die Gerichte am Freitag entscheiden.
Für Norbert Bensel sieht vor allem ein organisationspolitisches Problem zwischen den Gewerkschaften.
O-Ton (ors09783) Dr. Norbert Bensel, Vorstand Personal Deutsche Bahn AG (37 sec.)
Ich denke, in dieser Situation, wo wir einen Streik für nicht rechtmäßig ansehen, war es für uns wichtig, vors Arbeitsgericht zu gehen. Desweiteren ist dieser Streik auch völlig unangemessen. Es geht hier um ein organisationspolitisches Problem zwischen Gewerkschaften. Hier sind wir der Meinung, dass ein Streik nicht zulässig ist. Außerdem gehen wir von der Tarifeinheit aus, also ein Tarifvertrag in einem Unternehmen für alle Mitarbeiter, um hier die Belegschaft nicht auseinander zu dividieren, und deswegen müssen wir uns hier wehren, deswegen sind wir zum Arbeitsgericht gegangen.
Die GDL hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. Widerspruch einzulegen. Eventuelle Streiks bleiben auch nach Einlegung des Widerspruchs unzulässig. Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. ist für Freitag, 25. April, angekündigt.
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