Stellungnahme der TUI Deutschland zum heutigen BGH-Urteil
Hannover (ots)
Hannover, 09. Dezember 2014. Heute verhandelte der Bundesgerichtshof in drei Fällen über die Rechtmäßigkeit der Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen. Die soeben ergangenen Urteile führen offensichtlich zu unzutreffenden Interpretationen. Bezogen auf TUI gilt Folgendes: Für gesondert gekennzeichnete Top-Produkte , kurzfristige und preisreduzierte Specials sowie Sparreisen muss die Anzahlungshöhe reduziert werden. Über die Anzahlungen für die Marken und Produkte X-1-2-Fly, X-TUI sowie Ticketpakete für Musicals und Shows muss das OLG Celle erneut entscheiden, weil man sich hier mit der konkreten Anzahlungshöhe bisher noch gar nicht auseinandergesetzt hatte. Dies betrifft die Masse der preisreduzierten Angebote der TUI. Über 90 Prozent der gesamten TUI Produktpalette ist im Übrigen von dem aktuellen Urteil gar nicht betroffen.
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Die TUI Deutschland GmbH ist das führende Touristikunternehmen in
Deutschland. Neben der Kernmarke TUI gehören zahlreiche andere
bekannte Marken wie 1-2-FLY, airtours und die Airlinemarke TUIfly
sowie die Spezialisten Gebeco und L'tur zur TUI Unternehmensgruppe.
Damit deckt TUI die gesamte Bandbreite an Reisen von Premium über
individuell bis günstig ab.
Mario Köpers, Telefon +49(0)511 567-2100
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