Bei der Bundestagswahl 2002 können Blinde selbstständig wählen
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden an vielen Orten Blindenvereine für die kommende Bundestagswahl blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern Stimmzettelschablonen anbieten, die es diesen ermöglichen, selbstständig und ohne die Hilfe einer Vertrauensperson ihren Stimmzettel auszufüllen. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.
Wer so wählen möchte, wende sich bitte an die örtlichen Blindenvereine. Diese geben die Schablonen auf Anforderung ab, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist.
Das geschilderte Verfahren nimmt eine entsprechende Regelung im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) vorweg, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird.
Weitere Auskünfte erteilt:Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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