Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer 2003 um 1,3% gestiegen

Wiesbaden (ots)

Die effektiven Durchschnittsverdienste aller
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im Jahr 2003 mit 26 700 Euro
um 1,3% höher als ein Jahr zuvor. Dies ist ein Ergebnis der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes.
Gegenüber dem Anstieg der Tarifverdienste von 2,5%, sie werden vom
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans Böckler
Stiftung ermittelt, zeigt sich eine Differenz von 1,2%-Punkten. Eine
wichtige Ursache hierfür ist ein kräftiger Anstieg der Zahl der
geringfügig Beschäftigten im Jahr 2003 gegenüber 2002, der wohl
überwiegend auf die gesetzliche Neuregelung dieser
Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) zum 1. April 2003 zurück geht.
Die Tariflohnsteigerungen bilden diese Entwicklung nicht ab. Allein
durch die höhere Zahl der geringfügig Beschäftigten mit ihren sehr
niedrigen Verdiensten wird der Anstieg der gesamten
Durchschnittsverdienste in 2003 um etwa 0,6%-Punkte gedämpft.
Blieben die geringfügig Beschäftigten außer Betracht, so wären
nach Modellrechnungen die effektiven Durchschnittsverdienste 2003
entsprechend um 1,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Lohndrift -
das ist die Differenz zwischen den Effektiv- und
Tarifverdienststeigerungen - würde ohne geringfügig Beschäftigte also
etwa 0,6%-Punkte betragen. Diese 0,6%-Punkte Lohndrift resultieren
überwiegend aus Kürzungen übertariflicher Zahlungen, aus der Zunahme
der Teilzeitarbeit und Kürzungen des Weihnachtsgeldes bei Beamten.
Diese Vorgänge dämpfen den Anstieg der effektiven
Durchschnittsverdienste, während die Tariflohnentwicklung davon
unberührt bleibt.
Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen
Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer)
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle
Arbeitnehmergruppen einbezogen - geringfügig Beschäftigte ebenso wie
leitende Angestellte oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete
Arbeit empfangenen Entgelte z.B. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld,
Zulagen oder Prämien berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der
Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.
Weitere Auskünfte erteilt: Michael Kuhn,
Telefon: (0611) 75-2579,
E-Mail:  michael.kuhn1@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt