Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, kann bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 14. August 2005, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeindebehörde spätestens bis zum 28. August 2005 eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 18. September 2005 ihre Stimme abgeben können.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 29. August bis 2. September 2005, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 28. August 2005 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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