Bundestagswahl 2005: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass ein Wahlberechtigter, der seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, dennoch bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 wählen kann. Voraussetzung ist dafür aber, dass er im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist. Das für den Wahlberechtigten jeweils zuständige Wahllokal teilt die Gemeindebehörde auf Nachfrage gerne mit. Im Wahllokal muss sich der Wahlberechtigte dann auf Verlangen des Wahlvorstandes mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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