Absatz von versteuerten Zigaretten nahm im Jahr 2005 um 14% ab
Wiesbaden (ots)
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2005 in Deutschland Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 24 Milliarden Euro versteuert, das war rund 1 Milliarde Euro mehr als im Vorjahr (+ 4,6%). Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).
Während die Menge der versteuerten Zigaretten im Jahr 2005 um 14,3% gegenüber dem Vorjahr abnahm, wurde beim Feinschnitt eine deutliche Zunahme um 37% verzeichnet. Zum Feinschnitt zählt neben der klassischen losen Variante auch vorportionierter Tabak, sogenannte Sticks. Für diese Steckzigaretten wird nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab dem 1. April 2006 statt der ermäßigten Steuer für Feinschnitt der weitaus höhere Satz für Fertig-Zigaretten fällig. Der klassische Feinschnitttabak zum Selberdrehen ist von dem Urteil nicht betroffen.
Im Berichtsjahr wurden die Steuern für alle Tabakwaren zum 1. September 2005, im Jahr 2004 zum 1. März und zum 1. Dezember erhöht.
Im Jahr 2005 wurden nach Abzug der Steuererstattungen folgende Tabakerzeugnisse in Deutschland versteuert:
Netto-Bezug von Tabaksteuerzeichen im Jahr 2005
Ver- Verände- Ver- Verände- steuerte rung steuerte rung Tabakerzeugnis Verkaufs- zum Mengen zum werte Vorjahr Vorjahr in % in %
Zigaretten 19,5 Mrd. Euro 2,2 96 Mrd. Stück 14,3 Zigarren und Zigarillos 663,8 Mill. Euro + 1,6 4 028 Mill. Stück + 10,7 Feinschnitt 3,7 Mrd. Euro + 67,2 33 232 Tonnen + 37,0 Pfeifentabak 84,7 Mill. Euro 10,1 804 Tonnen 9,1
Insgesamt 24,0 Mrd. Euro + 4,6 X X
Die Steuerwerte der abgesetzten Tabakwaren-Banderolen betrugen für das Berichtsjahr 2005 insgesamt 14,4 Milliarden Euro (+ 4,5%).
Der dreistufigen Tabaksteuererhöhung lag das Ziel zugrunde, über die Steuer-Mehreinnahmen die Gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten und gleichzeitig den Tabakkonsum zu verringern. Ein Vergleich der Tabaksteuereinnahmen für die 22 Monate nach der 1. Stufe der Tabaksteueranhebung zum 1. März 2004 mit den Einnahmen aus den Vergleichsmonaten vor der Steueranhebung ergibt eine rechnerische Mindereinnahme von rund 200 Millionen Euro für alle Tabakerzeugnisse. Die rechnerische Mindereinnahme bei Zigaretten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro wurde dabei zum großen Teil durch Mehreinnahmen beim Feinschnitt in Höhe von circa 1,4 Milliarden Euro kompensiert.
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ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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