ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: Datteln IV: Kohlekompromiss steht nicht in Frage – Beschäftigte brauchen Sicherheit
Datteln IV: Kohlekompromiss steht nicht in Frage – Beschäftigte brauchen Sicherheit
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich vom Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zum Steinkohlekraftwerk Datteln IV überrascht, sieht aber den „Kohlekompromiss“ nicht in Frage gestellt. „In der Historie der Bundesrepublik gibt es kaum ein Infrastrukturprojekt, das so umfangreich geprüft wurde wie Datteln IV. Der Betreiber Uniper hat Milliarden in das neue Kraftwerk investiert. Trotzdem gibt es nach all den vielen Jahren noch immer keine Rechtssicherheit. Jetzt plötzlich führt ein sogenannter Formfehler zur Aufhebung des Bebauungsplans“, so Christoph Schmitz, für die Energiewirtschaft zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag (26. August 2021) den Klagen u.a. der Stadt Waltrop stattgegeben und den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV für ungültig erklärt. Damit steht die Betriebsgenehmigung des seit 2020 in Betrieb befindlichen und politisch umstrittenen Kraftwerks auf der Kippe.
Für die Gewerkschaft ver.di wirft dieses Urteil einige Fragen auf und bereitet auch Sorgen. „In erster Linie sorge ich mich um die Zukunft der betroffenen Kraftwerksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und ihre Familien vor Ort“, betonte Schmitz.
Die Energiewirtschaft habe schon bisher den größten Beitrag zur CO2-Reduzierung Deutschlands geleistet. Die aktuelle Diskussion um immer ambitioniertere Klimaschutzziele gefährde nicht nur die sozialen und beruflichen Perspektiven der betroffenen Menschen und damit die Versorgungssicherheit für Gesellschaft, Gewerbe, Industrie und Kommunikation, sondern ignoriere auch, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (die „Kohlekommission“) ihren Ausstiegspfad mit zahlreichen notwendigen Voraussetzungen verbunden hatte. „Derzeit sind diese Voraussetzungen, etwa zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, zum Ausbau der Netze, zur Strukturförderung der betroffenen Regionen und zur sozialen Absicherung der Beschäftigten noch weit von den Anforderungen der ‚Kohlekommission‘ entfernt“, sagte Schmitz. So lange dies so sei, bleibe der politisch beschlossene Fahrplan zum Ausstieg aus der Kohleverstromung der einzig verbindliche, im Rahmen eines gesellschaftlichen Kompromisses festgelegte Weg.
V.i.S.d.P.
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