ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Tarifregelungen in der Pflege: ver.di kritisiert geschichtsvergessene Wortwahl des Dienstgeberverbandes der Caritas
Tarifregelungen in der Pflege: ver.di kritisiert geschichtsvergessene Wortwahl des Dienstgeberverbandes der Caritas
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Dienstgeberverband der Caritas, der in einer Pressemitteilung von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft anhand einer Allgemeinverbindlicherklärung“ gesprochen hatte, auf das Schärfste. „Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Ihn in Zusammenhang mit Tarifregelungen in der Pflege zu verwenden, ist völlig inakzeptabel, und wir erwarten eine öffentliche Erklärung der Caritas dazu“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Angesichts des heutigen Gedenktages an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 mache es sprachlos, dass sich die Dienstgeber der Caritas eins rhetorischen Mittels bedienten, das von offensichtlicher Geschichtsvergessenheit zeuge.
Der jahrelange Prozess hin zu einer tariflichen Lösung für die stationäre und ambulante Pflege habe durch die Arbeitgebervertreter der Caritas einen herben Rückschlag erlitten, so Bühler weiter. Dass davon abgelenkt werden solle, sei nachvollziehbar, rechtfertige aber nicht die Verwendung inakzeptabler Begriffe. „Die weiterhin ablehnende Haltung der Caritas zu einer Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages in der Pflege ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten.“ Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sei dazu keine Alternative, und es schaffe auch keine Tarifbindung. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag würde hingegen Untergrenzen definieren und den Tarifvertragsparteien darüber hinaus ausreichend Spielraum für weitere Regelungen lassen.
V.i.S.d.P.
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