ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: ver.di fordert Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche – Verbot von Subunternehmen nötig
Ver.di fordert Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche – Verbot von Subunternehmen nötig
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Kurier-, Express-, Paket-Branche (KEP), das insbesondere ein Verbot des Einsatzes von Subunternehmen in der Branche beinhaltet. „In der KEP-Branche haben Ausbeutung und prekäre Beschäftigung mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn die tägliche Paketzustellung in unserem Land teilweise mit ausbeuterischen und gesetzwidrigen Arbeitsbedingungen sichergestellt wird“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Wir brauchen ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche. Das Gesetz muss analog zu den gesetzlichen Regelungen ausgestaltet sein, die seit Anfang 2021 in der Fleischwirtschaft gelten und wirken.“ Kernpunkt des Gesetzes müsse ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal zum Transport und zur Auslieferung bei Paketdienstleistern sein; damit würden Subunternehmerketten und Werkverträge verhindert, die der Mechanismus für Lohn- und Sozialdumping in der Branche seien.
„Fast alle großen Paketdienstleister setzen auf Subunternehmer, um sich der Verantwortung für die Arbeitsbedingungen auf der besonders kostenintensiven letzten Meile zu entledigen“, so Kocsis weiter. „Die Leidtragenden sind die bei den Subunternehmern Beschäftigten. Denn bei Subunternehmen gibt es in der Regel keine Betriebsräte oder gar Tarifbindung, da diese gerade bei Kleinstunternehmen in solchen Subunternehmerketten faktisch kaum durchsetzbar sind.“
Zum Schutz der Zusteller*innen vor zunehmender physischer Belastung fordert ver.di darüber hinaus eine Kennzeichnung schwerer Pakete. Zudem müsse es eine Gewichtsbegrenzung von 20 Kilogramm für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling geben.
Bei der Einführung eines Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche müsse auch ein entsprechender Stellenaufbau beim Zoll erfolgen, so Kocsis. „Damit muss sichergestellt werden, dass das Gesetz tatsächlich eingehalten wird. Der Erfolg des Gesetzes steht und fällt mit der Kontrolle.“
Weitere Informationen und Fallbeispiele:
V.i.S.d.P.
Richard Rother ver.di-Bundesvorstand Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Tel.: 030/6956-1011, -1012 E-Mail: pressestelle@verdi.de www.verdi.de/presse