ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di - Medieninformation: ver.di begrüßt duales Pflegestudium und fordert Verbesserungen auch in der beruflichen Pflegeausbildung
Ver.di begrüßt duales Pflegestudium und fordert Verbesserungen auch in der beruflichen Pflegeausbildung
Anlässlich der am heutigen Montag (8.5.23) stattfindenden Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Pflegestudiumstärkungsgesetzes begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium gestaltet werden soll. Damit wird eine langjährige ver.di-Forderung aufgegriffen „Ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums sowie verbindlichen Qualitätsstandards kann eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleisten“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Überfällig ist, dass die Studierenden eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das steigert die Attraktivität des Studiums deutlich.“
Nun müssten auch die Ausbildungsziele im Gesetz angepasst werden. Um Studierenden in der Pflege eine attraktive Perspektive zu geben, seien Antworten nötig, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere. „Es braucht ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die zu einer Stärkung der Versorgungsqualität und der Berufsgruppe insgesamt führen“, forderte Bühler. „‚Hochkomplexe Pflegeprozesse‘, wie derzeit im Pflegeberufegesetz angelegt, sind als Unterscheidungsmerkmal nicht geeignet, denn alle Pflegefachpersonen müssen in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen In der Praxis besteht die Gefahr, dass die berufliche Pflegeausbildung abgewertet wird. Das darf auf keinen Fall passieren.“
Vielmehr seien weitere Verbesserungen in der beruflichen Pflegeausbildung nötig, die im Gesetzentwurf jedoch fehlten. „Insbesondere bei der Praxisanleitung bestehen gravierende Defizite. Die mit dem Pflegeberufegesetz neu eingeführte Vorgabe zum Mindestumfang der geplanten und strukturierten Praxisanleitung wird bei 55 Prozent der befragten Auszubildenden ‚nur auf dem Papier‘ eingehalten“, berichtete Bühler mit Verweis auf den im Oktober 2022 veröffentlichten ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe. „Wo Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen Ausbildungsbetriebe mit Sanktionen belegt werden.“ Die Gewerkschafterin plädierte zudem für eine weitere Stärkung der Praxisanleitung durch die Erhöhung des im Pflegeberufegesetz festgeschriebenen Anteils von derzeit 10 auf mindestens 30 Prozent. Dies müsse entsprechend auch für die hochschulische Ausbildung gelten.
Weitere Informationen (Link zur ver.di-Stellungnahme):
Link zum ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe:
https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/reform-der-pflegeausbildung/++co++be127818-4a1a-11ed-8d35-001a4a160111 https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/reform-der-pflegeausbildung/++co++be127818-4a1a-11ed-8d35-001a4a160111
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