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Medien-Info: ARD setzt Programmabbau in Radioprogrammen fort, die Vielfalt leidet und vor allem die Auftragslage der Radio-Freien
ARD setzt Programmabbau in Radioprogrammen fort, die Vielfalt leidet und vor allem die Auftragslage der Radio-Freien
Die von den Intendantinnen und Intendanten in ihrer Sitzung am 30. November in Köln bekannt gegebenen Pläne für die Radio-Programme der ARD-Sender löst Besorgnis um die Vielfalt der von der Rundfunkabgabe finanzierten Radiosendungen aus. Weniger Regionalität, mehr einheitlich für alle ARD-Sender produzierte Programmschienen und das Verdrängen von Hörspielen in die vorrangig digitale Verbreitung über die ARD-Audiothek sind Kernthemen der Beschlüsse der ARD.
„Aus historischen Gründen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk als föderales, regional vielfältiges Medium konstituiert worden. Die Bedeutung für die Bürger*innen liegt gerade in der Nähe zu den Themen der Städte, Kommunen und Landesteile. Demgegenüber beobachten wir eine Abkehr von den Radio-Hörer*innen. Ganz aktuell auch im Hessischen Rundfunk, in dem die Hessen-Unit zusammengestrichen und 1000 Reportage-Einsätze pro Jahr wegfallen sollen, was nicht nur für die betroffenen meist freien Medienschaffenden bedrohlich ist. Wenn Reporter*innen nicht eingesetzt werden, wird weniger berichtet und also weniger gehört und gesehen, was im Land passiert. Im HR in Hessen, aber auch in der gesamten ARD, passiert geradezu das Gegenteil dessen, was vom öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk erwartet wird: Journalismus aus der Region für die Region zu bieten“, erklärt Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
Weiter kritisiert Schmitz: „Diese Reformansätze sind eine Kapitulation vor den Finanzvorgaben aus den Staatskanzleien der Bundesländer, die einen stabilen Rundfunkbeitrag einfordern. Rundfunkfreiheit und Staatsferne sind Grundrechte, die die Intendant*innen der ARD nicht mehr durchsetzen wollen, obwohl sie damit im Bundesverfassungsgericht einen Verbündeten haben, das in ständiger Rechtsprechung ein am Programmbedarf orientiertes Entwicklungsrecht des Rundfunks untermauert. Gutes Programm und Ausbau von digitaler Verbreitung kosten und müssen genauso wie bei privaten Anbietern refinanziert werden.“
Aus den Beratungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) war zuletzt die Information verbreitet worden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 für vier Jahre um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat und Haushalt steigen soll.
V.i.S.d.P.
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